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Schutz für Kinder, Strafen für Täter
Kinder sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt, die Taten härter bestraft werden. Das ist der Kern einer Offensive für den Kinderschutz, die der Nationalrat verabschiedete.
Vier Schritte für Kinderschutz
Die Offensive für den Kinderschutz umfasst:
- Maßnahmen der Prävention, also der Vorbeugung,
- eine Stärkung der Ermittlungs- und Aufklärungsbefugnisse,
- höhere Strafen,
- Maßnahmen im Opferschutz und in der Täterarbeit.
Reaktion auch auf Fall Teichtmeister
Das Paket ist eine Antwort auf die bekannt gewordene Fälle von Kindesmissbrauch, zuletzt durch den Fall des Schauspielers Florian Teichtmeister. Dieser hatte tausende pornografische Darstellungen von Kindern gesammelt und bearbeitet. Teichtmeister war gegenüber Ermittlern geständig und wurde zu bedingter Strafe bei begleitender Therapie verurteilt.
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr angekündigt, die Maßnahmen für Kinderschutz zu verstärken und Maßnahmenpaket verabschiedet, das als Regierungsvorlage an das Parlament gelangte.
Schutz der Kinder: Pflicht für Konzept
Die Bundesregierung führt verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen ein. Eine Änderung im Dienstrecht führt zu einer vollständigen Übergabe der Personalakten bei Ressortwechsel, damit wird das Tätigkeitsverbot ausgeweitet.
Vereine und Institutionen werden darin unterstützt, Konzepte für den Schutz von Kindern zu erstellen. Den Vereinen – etwa im Sport und in der Kultur – werden Muster für Schutzkonzepte zur Verfügung gestellt. Jene Organisationen, die Gütesiegel verleihen, werden ebenso mit Fachwissen unterstützt.
Kriminalpolizei rüstet auf
Weiters soll eine österreichweit Kampagne für den Schutz der Kinder gestartet werden. In den Landeskriminalämtern wird ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauchsdelikte geschaffen. Die „Cyber Crime Competence Centers“ werden personell verstärkt. Die Ermittler erhalten spezielle Software, um tatsächlichen Missbrauch leichter feststellen zu können.
Neu: Mindeststrafen
Mit dem neuen Kinderschutz-Paket werden auch die Strafen teils deutlich erhöht, teils werden Mindeststrafen eingeführt.
Bei Besitz einer pornografischen Darstellung einer mündigen minderjährigen Person kommt es künftig zu einer Erhöhung der Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf bis zu zwei Jahre. Bei Besitz einer Vielzahl an Darstellungen von Personen dieser Altersgruppe beträgt der Strafrahmen künftig sechs Monate bis drei Jahre.
Für den Besitz einer pornografischen Darstellung von unmündigen Minderjährigen wird die Strafe künftig von zwei auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe erhöht.
Besitzt eine Person eine Vielzahl pornografischer Darstellungen, beträgt der Strafrahmen in Zukunft sechs Monate bis fünf Jahre. Für die Herstellung einer Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Anzahl der Fälle steigt
Die Justizsprecherin der ÖVP, Michaela Steinacker erklärte, sie sei „stolz und froh“, und zwar sowohl über das Paket als auch die breite Zustimmung der Fraktionen. Diese umfassende Zustimmung zum Paket sei wichtig, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexueller Belästigung zu schützen. Mit Erlass werde zudem wie vielfach gefordert sichergestellt, dass es keine Strafverfolgung bei „Sexting“ unter Jugendlichen gibt, sagte Steinacker laut Parlamentskorrespondenz.
Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen, meinte auch ÖVP-Abg. Johanna Jachs (ÖVP): Angesichts der gestiegenen Anzeigen und Verurteilungen sei der Gesetzesbeschluss außerordentlich bedeutsam.