News
Spenden 2024 umfangreicher absetzbar
Die Spenden für Bildung und Sport, Kunst und Kultur sind ab 2024 umfangreicher als bisher von der Steuer absetzbar. Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler präsentierten die neuen Regeln, die auch freiwillige Zahlungen an ehrenamtlich Tätige steuerfrei stellen.
Es geht um die Absetzbarkeit von Zuwendungen. Das Finanzministerium führt eine Liste spendenbegünstigter Einrichtungen. Zuwendungen an die dort genannten Institutionen und Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden, vermindern als die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer.
Mit 1. Jänner 2024 soll das derzeit parlamentarisch behandelte Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft treten. Damit können ab 2024 alle Vereine und Körperschaften, die die gesetzliche Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Begünstigungsbescheid beantragen. Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen, das Ehrenamt wird gestärkt.
Spenden: größte Reform
„Mit dieser Novelle schaffen wir die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren“, sagt dazu Finanzminister Magnus Brunner.
Neu eingeführt wird die Steuerfreiheit für freiwillig bezahlte Pauschalzahlungen an ehrenamtlich tätige Personen von bis zu 1.000 bzw. 3.000 Euro pro Kalenderjahr. Damit sind Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfrei, sofern diese von der Körperschaft freiwillig geleistet werden.
Das Gesetz über die Reformen in der Gemeinnützigkeit wird in der ersten Dezemberwoche im Finanzausschuss behandelt und soll im Dezember-Plenum des Nationalrates beschlossen werden.