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Starthilfe für Start-ups

Lohn für Leistung: Mehr Überstunden werden steuerbegünstigt. Foto: freepik.de

Kleine Unternehmen zu gründen und aufzubauen soll rechtlich einfacher und steuerlich günstiger werden. Das ist die Leitlinie des Start-up-Pakets, das Finanzminister Magnus Brunner und Justizministerin Alma Zadic in Begutachtung schickten.

 

Steuern senken, Gesetz vereinfachen

Weniger Bürokratie und niedrigere Steuern, eine neue Form für Firmen und die Beteiligung von Mitarbeitern – das sind die Eckpunkte des Start-up-Förderungsgesetzes und des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes. Den Ministerialentwurf finden Sie HIER.

 

Neu: Flexible Kapitalgesellschaft

Als neue und vereinfachte Gesellschaftsform soll die „Flexible Kapitalgesellschaft“ eingeführt werden. Diese kann rasch und einfach zu einer klassischen GesmbH oder eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden, etwa, wenn neue Kapitalgeber beteiligt werden sollen.

Das Mindeststammkapital wird auf 10.000 Euro gesenkt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können künftig vereinfacht und steuerlich begünstigt am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden.

 

Täglich eine Gründung

In Österreich wurden seit 2011 über 3.300 Jungunternehmen gegründet, was etwa 25.000 Beschäftigten entspricht und eine Gründung pro Arbeitstag bedeutet.

Finanzminister Magnus Brunner dazu: „Start-ups sind ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Treiber für Innovationen. Wir haben an wichtigen Schrauben gedreht, um unseren Standort für Start-ups noch attraktiver zu machen.“

 

Millionen-Entlastung für Wirtschaft

Das – attraktive – steuerliche Modell für die Beteiligung von Mitarbeitern, die Senkung der Mindestkörperschaftsteuer und die Vereinfachung von Gründungen entlasten den Wirtschaftsstandort mit einem Volumen von 50 bis 60 Millionen Euro. Brunner: „Damit stärken wir den Standort Österreich und machen ihn fit für unsere Start-ups.“

Weitere konkrete Informationen zu den geplanten steuerlichen Regelungen für Start-ups bietet das Finanzministerium.