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Weitere Entlastungen von 651 Millionen Euro kommen

Entlastungen sind ein zentrales Element des Österreichplans von Bundeskanzler Nehammer. 2025 kommt es zu einer weiteren Entlastung von über 650 Millionen euro. Foto: ÖVP/Paul Gruber

Für kommendes Jahr beschloss der Budgetausschuss des Nationalrats am Donnerstag weitere Entlastungen. Durch die Abschaffung der Kalten Progression kommt es zu einer zusätzlichen Entlastung von 651 Millionen Euro.

 

ÖVP für „breite Entlastung“

Für ÖVP-Verhandler Abgeordneter Andreas Ottenschläger sorgt die Volkspartei „weiter für breite Entlastung“. Das würde die Steuerentlastung durch das dritte Drittel aus der Abschaffung der Kalten Progression zeigen. „Damit sorgen wir 2025 für zusätzliche Entlastung im Ausmaß von 651 Millionen Euro“.

Konkret wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben, was für kleine Unternehmen eine wesentliche Vereinfachung bedeutet. Außerdem wird das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder auf einheitlich 50 Cent pro gefahrenem Kilometer erhöht. “Diese Anhebung spiegelt die Kostenwahrheit wider und ist gleichermaßen wichtig für Dienstreisende und Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für sie unterwegs sind, nun einen entsprechenden Kostenersatz leisten können”, sagt Ottenschläger.

Abg. Andreas Ottenschläger (ÖVP: Foto: Ulrike Wieser

Abg. Andreas Ottenschläger (ÖVP): Neuerliche Entlastung und Ökologisierung Foto: U. Wieser

Kinderabsetzbeträge und Zuschläge angehoben

Zusätzlich wird auch der Kostenersatz bei der Öffi-Nutzung auf Dienstreisen attraktiver gestaltet: “Für die ersten 50 Kilometer werden die Beförderungszuschüsse hier auf 50 Cent erhöht und auch dem Gedanken der Ökologisierung wird so Rechnung getragen”, erklärt der Abgeordnete. Zudem werde man im kommenden Jahr die Kinderabsetzbeträge und Zuschläge erhöhen, für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen ist ein Kinderzuschlag in Form eines erhöhten Absetzbetrages um 60 Euro pro Monat und Kind vorgesehen.

Weiters werden auch die Tages- und Nächtigungsgelder bei Inlandsreisen auf 30 bzw. 17 Euro angehoben, von bisher 26,40 bzw. 15 Euro. Zu einer Neuregelung kommt es auch beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 Quadratmeter erhöht und Gemeinschaftsräume werden künftig nicht mehr jeder einzelnen Bewohnerin bzw. jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot. Dies sei vor allem für Tourismusbetriebe sowie Industrieunternehmen von Bedeutung, die Bedarf nach attraktiven Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

 

Ottenschläger: Mittelstand profitiert

„Insgesamt setzen wir hier wichtige Schritte, von denen der Mittelstand profitiert. Es sind jene Menschen, die Steuern zahlen, die unser Land tragen. Und ihnen wollen wir etwas zurückgeben. Das tun wir nun mit dem ‘Leistungsdrittel’ aus der Abschaffung der Kalten Progression”, so Ottenschläger. Nach dem gefassten Beschluss im Budgetausschuss wird das “Leistungsdrittel” im Rahmen der Plenarsitzung des Nationalrats am 18. September auf der Tagesordnung stehen.

Für Ottenschläger habe die Bundesregierung mit der Abschaffung der Kalten Progression einen „historischen Meilenstein“ gesetzt. „Über viele Jahrzehnte wurde darüber diskutiert, wir haben gehandelt und entlasten so die Menschen bis 2026 um rund 20 Milliarden Euro. Wir werden auch in Zukunft für Entlastung, Sicherheit und Wohlstand arbeiten – den Kurs dafür hat Bundeskanzler Karl Nehammer mit dem Österreichplan bereits erfolgreich gesetzt.”

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