COVID-Hilfen werden veröffentlicht

Im Nationalrat wurde die Transparenz-Offensive bei den COVID-Hilfen beschlossen. Foto: BMF
Im Nationalrat wurde die Transparenz-Offensive bei den COVID-Hilfen beschlossen. Foto: BMF

Am Mittwoch wurde die von der Bundesregierung initiierte Transparenz-Offensive bei den COVID-Hilfen im Nationalrat beschlossen. Damit werden die Daten der COVID-Hilfen in die Transparenzdatenbank aufgenommen.

 

COVID-Hilfen rasch ausbezahlt

Die Bundesregierung hat seit Beginn der Pandemie rasch und umfangreich geholfen. Insgesamt wurden über 40 Mrd. Euro ausbezahlt oder genehmigt. Die Ausgestaltung und der Umfang dieser Hilfen sind Gründe dafür, dass Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern die Krise wirtschaftlich gut bewältigt. Dies zeigt sich untere anderem an der niedrigen Arbeitslosenquote (Zur-Sache berichtete) und den Daten der heimischen Wirtschaftsinstitute.

„In der COVID-Pandemie war rasche und unkomplizierte Hilfe das Gebot der Stunde. Kein anderes Land in Europa hat seinen Betrieben in dieser Geschwindigkeit und in diesem Ausmaß geholfen, wie Österreich“, so der Bundeskanzler Karl Nehammer.

Nun wurde im Nationalrat beschlossen, die ausbezahlten Corona-Hilfen zu veröffentlichen und transparent zu machen. Allerdings erst ab bestimmten Höhen und in unterschiedlichen Kategorien. Bei den COFAG-Hilfen wird veröffentlicht, welche Unternehmen im Jahr kumuliert 10.000 € haben. Diejenigen Vereine, die über 1.500 € vom NPO-Fonds beantragt haben, werden ebenfalls veröffentlicht.

 

Steuerzahler hat ein Recht auf Information

“Wir agieren mit Steuergeldern und daher müssen wir hier entsprechend transparent sein. Denn die Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihr Steuergeld eingesetzt wird. Seit mehr als einem Jahr werden bereits die Cofag-Hilfen über 100.000 Euro veröffentlicht, nun werden alle Zuschüsse über 10.000 Euro pro Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Es gäbe jetzt keinen Grund für Neiddebatten, denn es gehe hier um wirtschaftliche und persönliche Existenzen, sagt Brunner weiter. „Darüber hinaus prüft die Finanzverwaltung seit heuer verstärkt bei Betriebsprüfungen, ob COVID-Hilfen zu Recht bezogen wurden“, schließt Brunner.

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