Parlament

Hospiz- und Palliativ-Versorgung im Nationalrat beschlossen

Pflege und Würde am Ende des Lebens: Hospiz- und Palliativversorgung machen es möglich. Foto: iStock tongpatong

Mit großer Mehrheit beschloss der Nationalrat am Donnerstag den bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativ-Versorgung für ganz Österreich. Die Regelfinanzierung umfasst sowohl die stationäre Betreuung als auch die ambulante Versorgung von Kindern sowie Erwachsenen. „Kernanliegen der Hospiz- und Palliativ-Versorgung ist es, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. Dieser Beschluss ist ein Meilenstein“, so ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber.

 

Kugler: Begleitet leben bis zuletzt

„Betroffenen Menschen die Gewissheit zu geben, begleitet leben zu können bis zuletzt, ist wichtigster Bestandteil und Ziel dieses Beschlusses“, betont ÖVP Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler in der Debatte des Nationalrates. „Es geht nicht um den Tod – sondern um das Leben. Sterben gehört zum Leben. Mit diesem Gesetz investieren wir in die Lebensqualität in der letzten Lebensphase. Jeder von uns wird davon irgendwann betroffen sein – sei es als Sterbende oder als Angehörige.“

 

Bund, Länder und Sozialversicherung finanzieren

Bereits im November 2020 wurde ein Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auf Initiative von Abg. Norbert Sieber im Familienausschuss eingebracht und einstimmig im Nationalrat beschlossen.

Mit dem Dachverband Hospiz Österreich wurden Bedarfsrichtwerte festgelegt. Um diese zu erreichen, wurde eine Drittelfinanzierung Bund-Länder-Sozialversicherungen vereinbart. Dabei stehen den Ländern für das Jahr 2022 rund 63 Millionen Euro, für 2023 rund 108 Millionen und ab dem Jahr 2024 jährlich 153 Millionen Euro wertgesichert zur Verfügung.

Finanziert werden damit der österreichweite bedarfs- und flächendeckende Auf- und Ausbau sowie der Betrieb der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung. Gleichzeitig werden alle Angebote, die schon bisher unter die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) fallen, auch in Zukunft weiterhin aus der LKF bezahlt.

„Das heißt, dass ab dem Jahr 2024 den Ländern zusammen rund 300 Millionen Euro für Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung stehen“, freuen sich die ÖVP-Abgeordneten. „Damit ist Österreich weltweit im Spitzenfeld und innovativer Vorreiter.“

 

Breites Angebot an Diensten

Unterstützt und finanziert werden mit diesen Mitteln etwa stationäre Hospize, Tageshospize, Kinder-Hospizteams, Palliativkonsiliardienste sowie mobile und stationäre Palliativteams. Um dieses System mit Leben zu erfüllen, werden qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Deswegen können die Mittel auch für die Finanzierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich Hospiz und Palliativcare verwendet werden.

In ihrer Wortmeldung würdigte Kugler die Verdienste zahlreicher Persönlichkeiten, deren teils über Jahre erfolgende Einsatz diese Lösung erst zustande gebracht habe: „Viele verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker haben dieses Anliegen jahrzehntelang vorangetrieben. Besonderer Dank gebührt Abg. a.D. Mag. Gertrude Aubauer, die der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ vorsaß, der Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich, Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic sowie der Präsidentin des Hospiz- und Palliativforums, Dr. Elisabeth Pittermann“, so Kugler.

Von einer enormen Leistung sprach auch Abg. Sieber: „Die Verhandler der Koalitionsparteien, ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie Sektionschef Dr. Pallinger aus dem Gesundheitsministerium haben mit diesem Ergebnis einen Meilenstein gesetzt.“

Darüber hinaus dankten die Abgeordneten den tausenden ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie pflegenden Angehörigen, durch deren Einsatz ein würdevolles Leben bis zum Schluss ermöglich wird.