Parlament

Wahlrecht erhält Update

Die Stimmabgabe wird in Zukunft wesentlich erleichtert. Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 geht nun in Begutachtung. Foto: istock / Elmar Gubisch

Das Wahlrecht wird reformiert und hat am Dienstag eine weitere Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss nimmt im Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 Anpassungen vor und bringt eine Reihe von Verbesserungen – besonders für Menschen mit Behinderung. 

 

Einfach-schneller-barrierefrei

Mit der Gesetzesänderung soll unter anderem die Auszählung von Briefwahlstimmen beschleunigt werden. Konkret soll es künftig in ganz Österreich möglich sein, schon bei der Abholung einer Wahlkarte auf der Gemeinde bzw. beim Magistrat seine Stimme abzugeben. „Damit wird quasi ein Vorwahltag eingeführt, da Briefwahl-Beantragung und Stimmabgabe unter einem erfolgen können“, sagt Gerstl. Außerdem sollen Wahlkarten, die bis Freitagmittag vor der Wahl einlangen, noch am Wahltag in der Gemeinde ausgezählt werden. „Damit ist das Ergebnis am Wahltag viel genauer“, so ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Briefwählerinnen und Briefwähler werden künftig außerdem, analog zu den Wahlbehörden, die Möglichkeit haben, den Standort-Status ihrer Wahlkarte (z.B. „im Postweg“, „bei der Gemeindewahlbehörde“ etc.) mittels QR-Code elektronisch abzufragen. Zudem sind Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in puncto Barrierefreiheit in dem Entwurf enthalten.

 

Gerstl: „Stimmabgabe erleichtern“

„Das Wahlrecht ist einer der Grundpfeiler der Demokratie. Mit der Wahlrechtsreform soll die Stimmabgabe für die Menschen in Österreich wesentlich erleichtert werden. Die umfassende Begutachtung bindet alle mit dem Wahlrecht befassten Stellen ein, um möglichst allen Bedürfnissen gerecht zu werden“, erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl nach der Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats zum in Begutachtung geschickten Wahlrechtsänderungsgesetz 2023.

 

Höhere Entschädigung für Wahlbeisitzer

Außerdem beinhaltet der Gesetzesentwurf höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer und kürzere Mindestöffnungszeiten für Eintragungslokale zur Unterstützung von Volksbegehren, da bereits eine wesentliche Verbesserung mittels elektronischer Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen wurde. „Unser Ziel ist es, den Wahlgang für die rund 6,3 Millionen Wahlberechtigten bei bundesweiten Wahlen in Zukunft einfacher zu gestalten. Nach entsprechender Begutachtung wird uns das möglichst mit breiter Zustimmung im Plenum Anfang 2023 gelingen“, schließt Gerstl.