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Was Sie zum Energiekostenausgleich wissen müssen

Der Energiekostenausgleich bringt jedem Haushalt 150 Euro. Foto: iStock/filmfoto

Mit Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen von SPÖ, FPÖ und Neos wurde heute vom Nationalrat der Energiekostenausgleich beschlossen. Somit ist der Weg frei für 150 Euro Entlastung pro Haushalt. Was Sie jetzt zum Energiebonus wissen müssen, hat Zur-Sache für Sie zusammengefasst.

 

Fragen und Antworten zum Energiekostenausgleich:

Welches Ziel hat der Energiekostenausgleich?

  • Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren.

Wer erhält den Energiekostengleich?

  • Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt.

Wie hoch ist der Energiekostenausgleich?

  • Der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro wird von der Jahresrechnung des Stromlieferanten abgezogen.

Wie erhalte ich den Energiekostenausgleich?

  • Der Energiekostenausgleich wird über eine Gutschrift abgewickelt. Dieser wird jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz in Österreich zugesendet. Durch die Rücksendung bzw. Bestätigung auf einem Online-Portal wird die datenschutzrechtliche Zustimmung und somit bei vorliegendem Anspruch der Energiekostenausgleich gewährt.

In welchen Fällen bin ich von einer Förderung durch den Energiekostenausgleich ausgeschlossen?

  • Sie sind von einer Förderung ausgeschlossen, wenn Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, keine Stromrechnung bezahlen, oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beziehen.

Wann erfolgt die Versendung der Gutschriften?

  • Die Gutschriften werden ab April versendet und können somit auch ab diesem Zeitpunkt von der Jahresabrechnung abgezogen werden. Davor sind technische Vorbereitungen noch notwendig.

Wo kann ich meine Gutschrift einlösen?

  • Die Gutschrift können Sie online auf einer zentralen Webseite oder per Post einlösen. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein.

Wann wird der Betrag von meiner Stromrechnung abgezogen?

  • Der Betrag wird bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung abgezogen.

Vergeht damit nicht viel Zeit bis ich die 150 Euro bekomme?

  • Die höheren Energiekosten finden sich in der Regel noch nicht auf den aktuell laufen Vorschreibungen. Die höheren Preise werden somit erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt – durch den Energiekostenausgleich ist sichergestellt, dass die Entlastung damit genau dann erfolgt, wenn auch die höheren Preise spürbar werden.

Ich habe meine Jahresabrechnung bereits bekommen – verliert der Gutschein damit seine Gültigkeit?

  • Nein, er gilt dann einfach bei der nächsten Abrechnung.

Kann man den Energiekostenausgleich beziehen, wenn man auch den Teuerungsausgleich bekommt?

  • Ja, die Maßnahmen der Bundesregierung für die Abfederung der Teuerung sind sozial gestaffelt. Für die am meisten Betroffenen gibt es in Summe 450 Euro.

Was passiert, wenn ich den Gutschein einlöse, ohne anspruchsberechtigt zu sein?

  • Wenn Sie den Gutschein einlösen, ohne anspruchsberechtigt zu sein, ist das nicht zulässig und stellt einen Förderbetrug dar. Sie müssen nicht nur die 150 Euro zurückzahlen, sondern haben auch mit rechtlichen Folgen zu rechnen.

Ist sichergestellt, dass niemand Daten über mein Einkommen bekommt, der diese nicht haben darf?

  • Ja, ist es. Durch die Lösung mittels Gutschein ist sichergestellt, dass keine sensiblen Daten an private Unternehmen übermittelt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich unsicher bin, ob ich anspruchsberechtigt bin? Ich habe keinen Gutschein bekommen, bin mir aber sicher, dass ich einen bekommen sollte, wer kann Auskunft geben?

  • Für alle Fragen dieser Art wird eine Servicehotline eingerichtet. In jedem Fall wird die Stelle auf dem Gutschein ersichtlich sein.