Regierung
Brunner für Transparenz im Finanzministerium
Am Donnerstag wurde der Bericht zur internen Revision im Finanzministerium vorgestellt. Die interne Revision wurde noch von Gernot Blümel angestoßen. Die Vorgänge, die nun untersucht wurden, liegen in der Vergangenheit: Vor den Amtszeiten von Gernot Blümel und dem jetzigen Finanzminister Magnus Brunner. Für eine externe Einflussnahme auf die Inseratenvergabe des Finanzministeriums gebe es keine Anhaltspunkte. Brunner hat bereits angekündigt, Anfang Jänner 2022 erste Schritte zu setzen.
Untersuchung von Gernot Blümel angestoßen
In den letzten Monaten gab es Vorwürfe und Untersuchungen der Justiz gegen das Finanzministerium und einzelne Mitarbeiter.
Als Reaktion darauf gab Gernot Blümel, der damalige Finanzminister, am 8. Oktober eine Interne Revision des Finanzministeriums in Auftrag. Diese untersuchte die Vergabe von Inseraten und Studien des Ministeriums ab 2015. Dabei gehe es nicht um eine straf- oder zivilrechtliche Untersuchung, betonte das Finanzministerium.
Studien und Umfragen prinzipiell nicht negativ
Gleichzeitig betont man im Finanzministerium, dass eine faktenbasierte Politik – wie sie von Medien und Opposition eingefordert wird – Studien und Umfragen als Unterstützung benötigt, um fundierte politische Entscheidungen zu treffen.
Da man im Ministerium mit Steuergeld agiert, haben die Bürger ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Mitteln finanziert wird.
Verantwortungsvoller Umgang und Transparenz mit Steuergeld nötig
Deswegen gebe es seit der Amtszeit von Gernot Blümel „die klare Anweisung, sämtliche Studien und Umfragen zu veröffentlichen“. Dies geschehe auf der Homepage des Finanzministeriums oder durch die Institute, die die Studien durchführen.
Diese Praxis wolle Magnus Brunner „natürlich weiter behalten“. Weiter sehe er darin ein „best practice Beispiel“ für die gesamte Verwaltung.
Untersuchung zeigt „Strukturversagen“
Allerdings, so Brunner, zeige die Interne Revision ein „Strukturversagen“ – in den Amtszeiten vor Gernot Blümel und Magnus Brunner.
Es sei offensichtlich, dass es im Finanzministerium Defizite bei der Struktur und den Arbeitsprozessen gebe, denn:
- In der Vergangenheit sei kein einheitlicher Standard für die Beauftragung, Abwicklung und Veröffentlichung von Studien angelegt.
- Es gebe im Ministerium keine klaren Richtlinien, wie die Beauftragung und Veröffentlichung von Studien und Umfragen zu erfolgen hat.
- Es gebe keine zentrale Stelle, die die Vergaben von Studien und Umfragen prüft.
Brunner: So ist nicht mit Steuergeld umzugehen
Angesichts dieser Ergebnisse, die die Vergangenheit vor Brunner und Blümel betreffen, betonte Brunner, dass dies nicht der Standard sei, den er an sich und seine Arbeit legen würde. Es entspräche auch nicht „nicht der professionellen Arbeitsweise, die ich als Ressortverantwortlicher erwarte“, so Brunner.
Konkreter entspricht es auch nicht Brunners Verständnis, „wie mit Steuergeld umzugehen ist“.
Minister Brunner zieht Konsequenzen
Finanzminister Magnus Brunner kündigte umgehend an, aus dem Bericht Konsequenzen zu ziehen. So zeige der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, die man im Finanzministerium umsetzen will:
- Festlegung eines klaren strategischen Rahmens, sofern das im dynamischen Politikalltag möglich und praktikabel ist.
- Nachschärfungen bei den Transparenz- als auch den Beschaffungsvorgaben ebenso bei bestehenden Kontrollmechanismen.
- Ein stärkeres Augenmerk soll auf Compliance liegen, um die Mitarbeiter im Ministerium weiter zu sensibilisieren. Das sei ein strukturelles aber auch kulturelles Thema.
- Gerade wenn es um Steuergeld gehe, sei günstiger nicht immer das einzige Kriterium. Daher soll geprüft werden, ob es bei der Auswahl von Mediaagenturen bessere Alternativen als die aktuelle Variante gibt.
- In der Corona-Krise sei es notwendig gewesen, Bevölkerung und Unternehmen über die zahlreichen Hilfsmaßnahmen zu informieren. Nach der Krise wird das Finanzministerium die Ausgaben für Inserate wieder schrittweise reduzieren.
Pauschalverurteilung des Finanzministeriums nicht angebracht
Man habe außerdem die Finanzprokuratur mit einer zivilrechtlichen Prüfung beauftragt.
Abschließend stellte Brunner deutlich klar, dass er sich „gegen eine Pauschalverurteilung des Finanzministeriums und seiner Mitarbeiter“ verwehrt. Die „Versäumnisse der Vergangenheit“ könne man nicht ungeschehen machen, aber man könne „die richtigen Schlüsse für die Zukunft ziehen“.