Regierung

„Eltern wissen am besten, was für ihr Kind gut ist“

Bildungsminister Heinz Faßmann: Schulärzte können beraten und impfen. Foto: Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen / iStock FatCamera

Seit Montag gelten neue Maßnahmen für den Schulbetrieb – für Eltern wurde die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne ärztliches Attest zu Hause zu lassen. Der Grund sind einerseits hohe Inzidenzen bei den bis 14-Jährigen, andererseits sind an Schulen Tests und Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Die Bundesregierung empfiehlt für Schulpflichtige, zuhause zu bleiben. Ein Überblick:

Die neuen Regeln

Grundsätzlich werden die Schulen offen bleiben, für all jene die das benötigen. Damit das möglich ist, wird das Sicherheitsnetz an Schulen noch enger geknüpft und den Schülerinnen und Schülern, die angesichts der aktuellen Lage nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wollen oder können, wird entgegengekommen. Dies hat Bildungsminister Heinz Faßmann noch vorige Woche angekündigt, dann am Montag nochmals erläutert.

Präsenzunterricht

Der Schulbetrieb wird daher am jeweiligen Schulstandort weitergeführt – der Präsenzunterricht bleibt aufrecht. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, ihre Kinder ohne ärztliches Attest zu Hause zu lassen.

„Mir waren der Präsenzunterricht und die offene Schule sehr wichtig, denn wir haben aus den Erfahrungen der anderen Lockdowns gesehen, welche Belastung hier auf eine Familie zukommt“, erklärte Bildungsminister Faßmann im Ö1-Morgenjournal. Und er ergänzt: Kinder und Jugendliche brauchen den Kontakt, es gehe um das soziale Leben, das mit dem Schulbesuch verbunden sei.

 

Kein flächendeckendes Distance Learning

Es kommt zu keinem flächendeckende Distance Learning. Schüler, die zuhause bleiben, nehmen jedoch mittels digitaler Formate am Unterricht teil, „das kann entweder eine Lernplattform oder mittels Zuschaltung per Livestream erfolgen“, erklärte der Bildungsminister weiter.

 

Schulen bleiben geöffnet

Würde man die Schulen nach dem Epidemie-Gesetz schließen, „so dürfte das Gebäude nicht betreten werden“, erläuterte Faßmann. „Umstände wie aus früheren Lockdowns würde die Eltern überfordern“, außerdem, so Faßmann, „sei der persönliche Kontakt für die Schüler besonders wichtig“. Lediglich ein Betreuungsangebot „ohne geeigneten Inhalt“ zu schaffen wäre nicht sinnvoll, so der Bildungsminister weiter.

 

Schule hilft bei der Pandemiebekämpfung

Die Schulen bleiben daher grundsätzlich geöffnet, denn diese seien laut dem Erlass ein „kontrollierter Ort“ – das bestehende Testsystem bleibt jedenfalls aufrecht.

Man habe Verträge abgeschlossen, um bevorzugt Labor-Plätze für die PCR-Tests zu bekommen. „Unsere Tests – dreimal die Woche – funktionieren, die Schule hilft so bei der Pandemiebekämpfung mit“, erklärte Faßmann.

 

Faßmann betont Autonomie der Schulen

Für die Zeit des Lockdowns sei gemäß dem Erlass empfohlen, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten den Gegebenheiten anzupassen.

Bildungsminister Faßmann betonte dabei die Autonomie der einzelnen Schulen: wenn beispielsweise in einer Klasse nur sehr wenige Schüler anwesend sind, so könne die Schule eigene Regelungen erarbeiten, wie die betroffenen Schüler mit der Parallelklasse zusammenzulegen.

Eltern können ihre Kinder in die Schule schicken, müssen jedoch nicht. Die Eltern wissen immer am besten was gut für ihre Kinder sei, begründet Faßmann dies. „Als Familienvater kann ich das Nachvollziehen und möchte nicht vom Minoritenplatz aus festlegen was für ein Kind das Beste ist“, betonte Bildungsminister Faßmann.

 

Kind zuhause lassen?

Drei Überlegungen, so Bildungsminister Faßmann, könnten entscheidend sein, um ein Kind in die Schule zu schicken oder zuhause zu lassen:

  1. Wie sieht es mit der eigenen Erwerbstätigkeit aus?
  2. Was ist am besten für mein Kind? Hat mein Kind zuhause eine gute Lernumgebung?
  3. Leben wir in einem Hochinzidenzgebiet?

 

Gibt es Schularbeiten?

Gegenwärtig seien eine Vertiefung und Wiederholung des Unterrichts vorrangig, aber keinesfalls das Erarbeiten von neuen Stoffinhalten. „Schularbeiten und Tests sind derzeit nicht durchzuführen, es sei denn es seien alle Schüler im Präsenzunterricht“, erklärte Faßmann.

Bezüglich der Entscheidung, ob eine Schularbeit oder Test geschrieben wird, könne die Lehrkraft gemeinsam mit den Schülern entscheiden, „sind alle Schüler vor Ort, dann spricht nichts dagegen“, so Isabella Zins, Sprecherin der AHS-Direktoren im Ö1-Morgenjournal.

 

Weitere Informationen zum Schulwesen sind auf der Corona-Informationsseite des Bildungsministeriums abrufbar. Generelle Informationen zu den ab 22. November 2021, teils befristet geltenden Regeln finden sich unter anderem auf der Seite des Gesundheitsministeriums.