Regierung
Extremrasern geht’s nun ans Auto
Nachdem bereits vergangenes Jahr ein Raserpaket für deutlich höhere Strafen sorgte, legt nun die Bundesregierung eine weitere Gesetzesverschärfung vor. Das Maßnahmenpaket sieht bei rücksichtslosen oder gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sogar Beschlagnahmung des Autos vor.
Auf erstes Raserpaket folgt ein zweites
An Ort und Stelle soll künftig einem Lenker die Autoschlüssel samt Fahrzeug abgenommen werden, wenn rücksichtslose und gefährliche Raserei vorliegt. Österreich folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Länder. Der Entwurf zur Novelle der Staßenverkehrsordnung liegt vor und wird nun in Begutachtung geschickt. Für ÖVP-Verkehrssprecher Abgeordneten Andreas Ottenschläger geht es bei der Verschärfung darum, dass bei 140km/h im Ortsgebiet „das Auto zur Waffe wird“ und deshalb scharfe Sanktionen gegen Extremrase verhängt werden müssen.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Bunderegierung mit dem ersten Raserpaket die Strafen für extremes Rasen deutlich erhöht. Nun folgt der zweite Teil des Maßnahmenpakets. Insbesondere sollen damit rücksichtlose Wiederholungstäter, die bewusst das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen, mit voller Härte bestraft werden.
Zahlreiche Fälle begründen Verschärfung
In den vergangenen Monaten hat es in Österreich wieder zahlreiche Fälle von extremer Raserei gegeben. Dabei sind die Täter zum Beispiel mit 104 statt der erlaubten 30 km/h in Wien Penzing erwischt worden. In Niederösterreich war ein Raser mit 221 km/h unterwegs, obwohl auf der Straße nur 100 km/h erlaubt waren.
Konkret richtet sich das aktuelle Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens der Verfall zum Tragen kommen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
Ottenschläger: „Kein Kavaliersdelikt“
Bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht der ÖVP-Verkehrssprecher kein Delikt mehr, das bagatellisiert werden dürfe. “Es ist kein Kavaliersdelikt, mit 140km/h durch ein Ortsgebiet zu rasen und damit – vielleicht noch im Umkreis einer Schule – im vollen Bewusstsein die Gefährdung von Kindern und anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf zu nehmen. Das ist dann auch kein „Missverständnis“ mehr, sondern da wird das Auto zu Waffe“, erklärt Ottenschläger.
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Das Maßnahmenpaket im Detail:
Das Verfallsverfahren ist mehrstufig aufgebaut. Im ersten Schritt wird das Fahrzeug bei einer schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretung vorläufig beschlagnahmt. Anschließend entscheidet die Behörde, ob das Fahrzeug für verfallen erklärt wird. In diesem Fall folgt die Verwertung des Fahrzeugs.
- Wird ein Lenker dabei erwischt, dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten hat, muss die Polizei das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen. Es wird dann an Ort und Stelle von den Beamten übernommen und festgesetzt. In diesem Fall ist künftig immer auch sofort der Führerschein vorläufig abgenommen – eine Weiterfahrt ist für den Lenker also ohnehin nicht mehr möglich.
- Im Anschluss wird durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen entschieden, ob ein Verfall wahrscheinlich ist. Dann erfolgt die weitere Beschlagnahme zur Sicherung des Verfallsverfahrens. Das Fahrzeug verfällt nur bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern. Konkret bedeutet das:
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- Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets (zB.: Raser mit über 110 km/h im Ortsgebiet): Verfall des Fahrzeugs bei Wiederholungstätern
- Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets (zB.: Raser mit 220 km/h auf der Autobahn): Verfall des Fahrzeugs bei auch beim ersten Vergehen, wenn das im konkreten Fall geboten erscheint, um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten.
- Anschließend wird das Fahrzeug von der Behörde verwertet – üblicherweise wird das die Versteigerung des Fahrzeugs bedeuten. Vom Erlös gehen 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft. Der Verfall eines beschlagnahmten Fahrzeugs wird als Sicherungsmaßnahme zusätzlich zu einer Geldstrafe vorgesehen.
Landesrat Schnöll: „kein Pardon“
Der Salzburger ÖVP-Landesrat Stefan Schnöll, der auch schon beim ersten Raserpaket mitwirkte ergänzt: „Für Raserinnen und Raser darf es kein Pardon geben. Wer Menschenleben durch extreme Raserei rücksichtslos und leichtfertig in Gefahr bringt, dem soll das Auto auch abgenommen werden.“
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Auch Führerscheingesetz betroffen
Zusätzlich zu dieser Maßnahme wird im Führerscheingesetz vorgesehen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets der Führerschein jedenfalls vorläufig abzunehmen ist. Bislang ist dies eine Ermessensentscheidung des einschreitenden Beamten. Damit wird ein Vorschlag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit umgesetzt.
Kampf den illegalen Straßenrennen
Ottenschläger argumentiert das Vorgehen auch mit Verweis auf organisierte Straßenrennen, die illegal organisiert werden. „Die Gefährdungen von Menschenleben durch illegale Treffen und Rennen der Roadrunner-Szene wie zum Beispiel am Kahlenberg in Wien, müssen ein Ende haben.“