Regierung
Kaufkraft erhalten ist das Ziel
Die Lohnrunde beginnt am Montag – und die Regierung hat einige Signale an die Verhandler gesandt, sagte Arbeitsminister Martin Kocher am Sonntag. Das große Ziel sei es, die Kaufkraft zu erhalten. Die Sorgen wegen der Teuerung seien verständlich, daher seien Hilfen gesetzt worden. Die bei Gewerkschafter-Demonstrationen geforderten staatlichen Preisregulierungen sieht Kocher skeptisch. Er stellt nach den privaten Haushalten nun Unterstützung für Unternehmen bei den Energiekosten in Aussicht.
Steuerfreiheit für 3.000 Euro Prämie
Die Regierung und er als Arbeitsminister würden sich in die Verhandlungen zu den Kollektivverträgen nicht einmischen, sagte Kocher. „Aber wir haben die Stabilität der Kaufkraft zu sichern“, so Kocher. Daher habe die Regierung Maßnahmen gesetzt, die auch als Signale an die Sozialpartner zu verstehen seien. Konkret gemeint ist etwa die neue Möglichkeit für Arbeitgeber, an die Arbeitnehmer eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen zu können. Gesetzliche Mindestlöhne seien als Eingriff in die Sozialpartnerschaft abzulehnen, so Kocher.
Europas zweithöchstes Hilfspaket
Die Regierung könne jedenfalls die Preise nicht regulieren, entsprechende Forderungen seien „Wunschdenken“. Der Populismus gehöre zurück gereiht. Wesentlich hingegen seien einerseits die erfolgten Entlastungen und Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung, andererseits eine europäische Einigung über die Entkoppelung des Gas- und des Strompreises.
Die gegenwärtigen Belastungen seien für Unternehmen und Haushalte hoch, die Inflation erreiche heuer „eine historische Höhe“. Daher habe sich die Regierung auf Haushalte mit niedrigem Einkommen konzentriert, das Hilfspaket sei das zweithöchste und das am schnellsten beschlossene in Europa.
Unternehmen erhalten Kostenzuschuss
Die nächsten Schritte gelten den Unternehmen mit hohem Energieeinsatz, ein konkrete Regelung für einen Kostenzuschuss sei in Arbeit. Es werde „substanzielle Hilfen“ geben, kündigte Kocher an. Die Betriebe seien höchst unterschiedlich, auch hinsichtlich des Energieeinsatzes. Jene, deren gesamte Energiekosten mehr als 3 Prozent des Umsatzes betragen, sollten eine Hilfe erhalten, allerdings nur bis zu einem Drittel des Preisanstieges. Die entsprechende Richtlinie müsse noch von der Europäischen Kommission beihilfenrechtlich freigegeben werden. Die Unternehmen können voraussichtlich ab Mitte Oktober erste Anträge stellen.
Kaufkraft wird gesichert
Die weitere Entwicklung der Inflation sei schwierig abzuschätzen, aber nächstes Jahr sei mit einer niedrigeren Inflation zu rechnen. Im nächsten Jahr werden sich auch die für Einkommensbezieher positiven Effekt der strukturellen Steuerreformen zeigen: Die Abschaffung der Kalten Progression werde wirksam, die Sozialleistungen werden der Preisentwicklung angepasst. Das sichere Kaufkraft auch und gerade unter Bedingungen von Inflation.