Pflegeschulstart ab 2023

Leistungen im Gesundheitswesen und in der Pflege werden auch durch den öffentichen Dienst erbracht. Dieser ehört anerkannt und fair entlohnt, sagte ÖVP-Abg. Romana Deckenbacher. Foto: iStock / SDI Productions
Faire Entlohnung: Leistungen im Gesundheitswesen und in der Pflege werden auch durch den öffentichen Dienst erbracht. Dieser ehört anerkannt und fair entlohnt, sagte ÖVP-Abg. Romana Deckenbacher. Foto: iStock / SDI Productions

Im Zuge des größten Pflegepakets der vergangenen Jahrzehnte wurde auch beschlossen die bereits laufenden Schulversuche in das Regelschulwesen zu übernehmen (Zur-Sache berichtete). Insgesamt sollen 8.000 Ausbildungsplätze in den neuen Schulen geschaffen werden.

 

Alternative zur BHS

So sollen 8.000 Ausbildungsplätze in den neuen Schulen im Bereich der Pflegeassistenz, -fachassistenz und Sozialbetreuung geschaffen werden. Durch die Integration der Ausbildungen in das berufsbildende Schulwesen wird erstmalig ein Ausbildungsbeginn im Pflegebereich unmittelbar nach dem Pflichtschulabschluss ermöglicht. Dies also zu einem Zeitpunkt, an dem wichtige Bildungswegentscheidungen getroffen werden. Die neue Ausbildungsform stellt somit eine attraktive Alternative zu anderen berufsbildenden Schulen im kaufmännischen, technisch-gewerblichen und humanberuflichen Bildungsbereich dar.

Weiter ist eine Kooperation der neuen Schulen mit den bestehenden und bewährten Ausbildungsstätten im Gesundheitsbereich sichergestellt. Damit ist gewährleistet, dass auch das hohe fachliche Niveau der Pflegeausbildung in den Schulen vorzufinden ist.

 

Finanzielle Unterstützung der Schüler

Schon seit September bekommt jeder, der eine Erstausbildung im Gesundheitsbereich macht einen Ausbildungszuschuss von 600 € pro Monat. Davon profitieren sowohl Schüler, als auch Studenten. Schülerinnen und Schüler von Sozialbetreuungsschulen erhalten den Ausbildungsbonus für die Dauer eines Jahres sowie jene an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit Pflege-Schwerpunkt für ihre Praktikumszeiten.

Der Bund stellt den Ländern dafür für die kommenden drei Jahre insgesamt 225 Mio. Euro zur Verfügung. Beschlossen wird alles am Donnerstag den 13.10.2022 im Zuge der Nationalratssitzung. Die genaue Regierungsvorlage zu der Gesetzesänderung finden Sie HIER.

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