Regierung
Regierung beschließt Einführung verpflichtender Herkunftskennzeichnung
Die Türkis-Grüne Regierung hat sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeitenden Lebensmitteln einzuführen. Heute gab es dazu den entsprechenden Beschluss in der Regierung.
Mehr Transparenz für Konsumenten
Unter Federführung von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wurde das Gesetzt zur Herkunftskennzeichnung ausgearbeitet. Österreich steht hier mit Ländern wie Frankreich, Italien oder Finnland an der Spitze und setzt nun auch gemeinsam mit Deutschland die Initiative, dass die Herkunftskennzeichnung verpflichtend EU-weit eingeführt werden soll.
„In Österreich gibt es ein sehr bewusstes Verhältnis der Konsumenten mit österreichischen Produkten und Lebensmitteln aus bäuerlicher Produktion. Lebensmittelproduzenten und Konsumenten sollen wissen wo die Produkte herkommen. Diese Transparenz schaffen wir nun“, so Köstinger.
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Täglich 1,8 Millionen Mahlzeiten in Kantinen
Eingeführt wird die Kennzeichnungspflicht bei den Primärzutaten Eier, Milch und Fleisch. In der Praxis bedeutet dies, dass Lebensmittelketten beispielsweise beim Verkauf von sogenannten „Eigenmarken“ genauere Angaben zur Herkunft der Primärzutaten und Rohstoffe geben müssen. „In einer öffentlichen Kantine muss in Zukunft bei Bestellung eines Rindsgulasche gekennzeichnet sein woher die Zutaten stammen“, erklärt die Landwirtschaftsministerin. Täglich gehen Mahlzeiten für 1,8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher in Kantinen über den Tisch. Jeder fünfte Österreicher oder Österreicher isst außer Haus.