Regierung

Regierung fixiert weitere Schritte zur Entlastung

Finanzminister Magnus Brunner erläutert die Ursachen der Inflation und die Antwort der Regierung: Entlastung, Beseitigung der kalten Progression, Anpassung sozialer Leistungen. Foto: Bka/Christopher Dunker

Einigung der Regierung über die Ausgestaltung bei der Abschaffung der Kalten Progression und der Valorisierung der Sozialleistungen – im Ministerrat wird heute über die genaue Ausgestaltung abgestimmt. Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner begrüßen die Maßnahmen und erläutern die nächsten Schritte.

 

Wie erfolgt die Abschaffung der Kalten Progression?

Über das Wochenende verhandelte die Bundesregierung die letzten noch offenen Punkte bei der Abschaffung der Kalten Progression und der Valorisierung der Sozialleistungen. Nun konnte eine Einigung erzielt werden: Mit 1. Jänner wird die schleichende Steuererhöhung abgeschafft. Was das genau bedeutet, hat Zur-Sache bereits erörtert.

Bundeskanzler Karl Nehammer erklärt anlässlich der Einigung: „Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung ist ein historischer Schritt. Damit stellen wir sicher, dass eine Gehaltserhöhung all jenen, die tagtäglich hart arbeiten, auch tatsächlich zum Leben bleibt und nicht durch das Aufrücken in eine höhere Steuerklasse aufgefressen wird.“ Das entlaste vor allem den Mittelstand, der einen immensen Beitrag zum Wohlstand Österreichs beitrage.

 

Zusätzliche Entlastung für kleinere und mittlere Einkommen

„Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt.“, so Finanzminister Magnus Brunner zur Abschaffung der kalten Progression.

Konsens herrschte auch über die Aufteilung des Geldes: Zwei Drittel der Einnahmen fließen automatisch mittels Einkommenssteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahler. Das übrige Drittel beträgt ca. 600 Millionen Euro und soll vor allem kleineren und mittleren Einkommen zugerechnet werden.

Bei den untersten beiden Tarifstufen sollen die Grenzbeträge über die Höhe der Inflationsrate erhöht werden. Damit werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.

Außerdem werden die Absetzbeträge in Höhe der vollen Inflation angepasst. Dies umfasst den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und die Pensionistenabsetzbeträge.

 

Regierung einig bei Valorisierung der Sozialleistungen

Ein weiterer Punkt der im Ministerrat beschlossen werden soll, betrifft die Valorisierung der Sozialleistungen. Konkret hat die Regierung beschlossen: Ab 1. Jänner werden Sozial- und Familienleistungen entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst. Darunter fallen Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Zur-Sache berichtete bereits.