Regierung
Steuerfrei verdienen bis 11.693 Euro
Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die Abschaffung der kalten Progression beschlossen. Damit wird diese schleichende Steuererhöhung zum 1. Jänner des kommenden Jahres abgeschafft. Das bedeutet konkret netto mehr Lohn, mehr Gehalt und mehr Pensionszahlung.
Der Beschluss in Kurzfassung: künftig sind Einkommen erst ab 11.693 Euro jährlich steuerpflichtig; die Einkommensbeträge für die nächste Steuerstufe werden jährlich um die Inflation angehoben; und die Nebenkosten zu den Löhnen werden gesenkt.
Zur Begründung der Reform meinte Finanzminister Magnus Brunner, die Inflation werde längerfristig hoch bleiben, daher müssten nun festgefahrene Strukturen geändert werden, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben. Brunner wörtlich: „Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig.“
So funktioniert die Beseitigung der kalten Progression
Bisher waren Steuerzahler ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig. Andersrum: Für Einkommen bis zu 11.000 jährlich war keine Einkommens- oder Lohnsteuer zu entrichten. Im nächsten Jahr liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Erst bei diesem Jahreseinkommen setzt Steuerpflicht ein.
Die Einkommensbeträge – die sogenannten Tarifstufen – steigen in den kommenden Jahren jeweils um den Inflationswert, werden bereits mit 1. Jänner 2023 angehoben.
Bisher wurde für Einkommensteile zwischen 11.000 bis 18.000 Euro 20 % Einkommenssteuer veranlagt. Dieser Tarifstufen steigen auf eine Bandbreite von 11.693 bis 19.134 Euro. Damit kann bei gleichbleibendem Steuersatz mehr brutto verdient werden, ohne dass Lohn- oder Gehaltsbezieher wegen Erhöhung in die nächst höhere Steuerstufe steigen.
Im Klartext: Bisher sind für Einkommensteile von 18.000 bis 31.000 Euro brutto jährlich 30 % Einkommenssteuer zu entrichten. Diese Bandbreite wird angehoben auf 19.134 bis 32.075 Euro brutto jährlich. Die Folge: trotz einer Anhebung des Gehalts ist es möglich, lediglich den gleichen Steuersatz zu entrichten.
Das sind die neuen Tarifgrenzen für das Jahr 2023:
- 0%: bis 11.693 Euro (statt 11.000)
- 20%: bis 19.134 Euro (statt 18.000)
- 30%: bis 32.075 Euro (statt 31.000)
- 41%: bis 62.080 Euro (statt 60.000)
- 48%: bis 93.120 Euro (statt 90.000)
Zwei Beispiele zeigen den Effekt im Netto:
- Vollzeitbeschäftigter mit 3.171 Euro brutto monatlich à 4.100 Euro Entlastung bis 2026
- Pensionistin mit 1.582 Euro brutto monatlich à 3.770 Euro Entlastung bis 2026
Dies bringt eine enorme Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuerzahler. Die Gesamtentlastung durch Abschaffung der Kalten Progression beträgt bis 2026 rund 20 Mrd. Euro, gab Finanzminister Magnus anlässlich der Ausschuss-Beratungen bekannt. Im Einzelnen beträgt die Entlastung:
- 2023: 1,85 Mrd. Euro
- 2024: 4,38 Mrd. Euro
- 2025: 6,28 Mrd. Euro
- 2026: 7,78 Mrd. Euro
Die steuerliche Entlastung – und damit Stärkung der Kaufkraft – hat zudem positive gesamtwirtschaftliche Wirkungen. Die Abschaffung der kalten Progression erbringt laut EcoAustria:
- bis zu rund 1 % BIP-Wachstum
- Beschäftigungserhöhung um bis zu rund 36.700 Personen bis 2026
- 20.000 Arbeitslose weniger bis 2026
- Gesamtentlastung von rund 20 Mrd. Euro bis 2026
- Potenziell 7,5 Millionen Einkommensbezieher betroffen
Jährliche Berechnungen
Als Grundlage für die Erhebung der Inflation haben IHS und WIFO einen Steuer-Progressions-Bericht vorgelegt. Dieser Bericht weist für den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 eine Inflation von 5,2 % aus. Daraus ergibt sich, dass die Menschen mit der Abschaffung der Kalten Progression im kommenden Jahr um 1,85 Mrd. Euro entlastet werden.
Laut aktueller Analyse des Budgetdienstes ist bei der Abschaffung der kalten Progression die relative Entlastung im Bereich von 2.000 Euro pro Monat brutto am höchsten.
Dazu Brunner wörtlich: „Wir können es uns nicht leisten, jetzt nicht zu helfen. Es ist ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen, die von der massiven Teuerung betroffen sind, mehr Netto vom Brutto bleibt.“
Senkung der Lohnnebenkosten
Zusätzlich wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt: die Senkung der Lohnnebenkosten. Damit wird auch ein Signal für die Lohnverhandlungen gesetzt. Mit der Senkung des FLAF-Beitrags um 0,2% kommt es zu einer Entlastung von 1,5 Mrd. Euro bis 2026.
Bereits beschlossen wurde die Senkung der UV-Beiträge um 0,1%. Insgesamt werden somit die Lohnnebenkosten ab 2023 dauerhaft um insgesamt 0,3%-Punkte gesenkt und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt.
Im Bereich Land- und Forstwirtschaft werden zum ersten Mal seit 20 Jahren die Umsatzgrenzen für die Pauschalierung angehoben. Davon profitieren bis zu 50.000 Landwirte:
- Erhöhung der Grenze für Umsatzsteuerpauschalierung von 400.000 Euro auf 600.000 Euro
- Erhöhung der Grenze für Ertragsteuerpauschalierung 130.000 Euro auf 165.000 Euro
- Erhöhung Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Regierung gegen die Teuerung finden Sie HIER.