Parlament

Die Wochen des Geldes: Steuerreform und Budgetdebatten

Nationalrat berät Budget, Steuerreform in Begutachtung: Finanzminister Gernot Blümel - Foto: BKA/Christopher Dunker

Im Parlament beginnen die Wochen des Geldes: Der Budgetausschuss berät im November die Regierungsvorlage für das Budget 2022, ab Dezember die Vorlage für die Steuerreform. Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 gehen ab heute die wesentlichsten Punkte der Ökosozialen Steuerreform in Begutachtung. Finanzminister Gernot Blümel spricht von einem „weiteren Schritt an Reformen und an Entlastung“.

 

Vier Wochen Zeit für Stellungnahmen

Die Bundesregierung hat am 3. Oktober 2021 die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform vorgestellt, die ab 1. Juli 2022 schrittweise in Kraft treten sollen. Das Gesetzespaket geht heute in eine vierwöchige Begutachtung, heißt es in einer Information des Finanzministeriums. Die Frist für Stellungnahmen endet am 6. Dezember. Der Beschluss über die Steuerreform im Parlament ist für den Auftakt des Jahres 2022 vorgesehen. Im Juli 2022 soll die Steuerreform in Kraft treten. „Somit steht allen Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen und Arbeitnehmern ausreichend Vorlaufzeit zur Verfügung“, erklärt ein Sprecher des Finanzressorts.

 

Abgabenquote sinkt

Die Steuerreform bringt sowohl eine spürbare Steuerentlastung für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Die Steuer- und Abgabenquote wird in Richtung 40 Prozent gesenkt. Zugleich erfolgt eine Ökologisierung des Steuersystems durch den Einstieg in eine CO2-Bepreisung. Von den Maßnahmen profitieren somit Umwelt, Standort und Gesellschaft, wie Finanzminister Gernot Blümel bereits in der Budgetrede betont hatte.

 

Rücksicht auf private Haushalte

Weiters ist im nationalen Emissionshandelsgesetz ein Mechanismus für  vorgesehen: Steigen die fossilen Energiepreise für private Haushalte im laufenden Jahr um mehr als 12,5%, so halbiert sich die Erhöhung des CO2-Bepreises im Folgejahr. Sinken die fossilen Energiepreise, wird die Erhöhung des CO2-Bepreises im Folgejahr um 50% gesteigert. Damit wurde ein Mechanismus geschaffen, der Schwankungen der Energiepreise insbesondere für Privathaushalte abgefedert.

 

Die fünf Ziele der ökosozialen Steuerreform

Mit der ökosozialen Steuerreform hat die Bundesregierung fünf Ziele umgesetzt:

  • Bürger und Steuerzahlen zu entlasten,
  • Anreize für umweltfreundliches Verhalten zu setzen,
  • einen Beitrag zu Bekämpfung der Klimakrise zu leisten,
  • den Standort Österreich nachhaltig zu stärken,
  • die Schuldenquote Österreichs nach der Krise Schritt für Schritt abzubauen.

Wachstum und Arbeitsplätze gehören zu den Eckpunkten der Regierungspolitik, erklärt Finanzminister Gernot Blümel: „Im Oktober haben wir als Bundesregierung die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform präsentiert. Mit der nun startenden Begutachtung gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Umsetzung dieses wichtigen Reform- und Entlastungsprojektes. Während andere Länder in Europa über Steuererhöhungen diskutieren, senken wir die Abgaben. Damit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und setzen ein starkes Signal für den Standort. Mit dieser Steuerreform schaffen wir Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich“, so Finanzminister Gernot Blümel.