Berichte
Plätze für Kinder am Bedarf orientieren
Praktikable und bedarfsgerechte Lösungen für die Betreuung von Kindern fordert Manfred Hofinger, Gemeindesprecher der ÖVP im Nationalrat. Nur so sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen, andererseits eine Überforderung von Gemeinden zu vermeiden.
Angebot am Bedarf orientieren
Seitens des Bundes und der Länder werde sehr viel Geld in den Ausbau von Kinderbetreuungsausbau investiert. „Und es wird auch zügig gebaut und erneuert“, erklärt Hofinger zur Notwendigkeit, das Angebot an Kinderbetreuung je nach Bedarf und Nachfrage der Eltern in den Gemeinden zu erweitern.
Einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung lehnt Hofinger jedoch ab: „Ein Rechtsanspruch würde unsere Gemeinden überfordern, da sie dann ein Angebot schaffen müssten, egal, ob der Bedarf da ist oder nicht.“
„Wenn es um das Wohl der Kinder und um eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, braucht es praktikable und bedarfsgerechte Lösungen mit Hausverstand statt einengender Vorschriften“, warnt Hofinger erneut vor einem gesetzlich fixierten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.
Rechtsanspruch hätte unerwünschte Nebenwirkungen
Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass ein Rechtsanspruch neben hohen finanziellen Belastungen auch mögliche Androhungen von Schadenersatzklagen für Kommunen zur Folge haben könnte. „Unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern liegt das Wohl der Kinder sehr am Herzen“, so Hofinger. Sie würden seit das Beste tun, um in ihren Gemeinden entsprechend den Wünschen der Eltern genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.“
In nahezu jeder Gemeinde gebe es mittlerweile einen öffentlichen Kindergarten, aber auch die Unterstützung durch Tageseltern bzw. durch überkommunale Zusammenschlüsse werde angeboten, ergänzte Hofinger.
SP in Widerspruch zu Position des Gemeindebundes
Die jüngste Forderung des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbands nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung widerspricht laut Hofinger jenen Positionen, die auch von SPÖ-Bürgermeistern im Rahmen eines einstimmigen Beschlusses im Präsidium des Österreichischen Gemeindebundes getroffen wurden. Dieses Positionspapier lehnt „aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen“ einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab. „Vielleicht sollten sich die SPÖ-Bürgermeisterinnen und SPÖ-Bürgermeister zuerst intern absprechen, bevor sie mit überschießenden Forderungen an die Öffentlichkeit gehen“, meinte Hofinger.
Österreich erreicht bei 3- bis 5-Jährigen die EU-Ziele
Die Statistik Austria führt übrigens eine Aufzeichnung über Kindertagesheime und errechnet, welcher Anteil der jeweiligen Altersgruppen betreut werden kann. Messlatte sind die Barcelona-Ziele der EU. Bei den unter-Dreijährigen bleibt Österreich mit 27,6 % knapp unter dem Zielwert von 30 %, bei den 3- bis 5-jährigen Kindern wird die 90 % betragende EU-Marke mit 92,6 % übertroffen.