Parlament

Parteien erhalten gläserne Kassen

Transparenz und Kontrolle in den Parteikassen: ÖVP, Grüne und SPÖ beschließen im Nationalrat das neue Parteiengesetz. Foto: Rainer Sturm/pixelio

Die Regierungsparteien, Türkis und Grüne, haben gemeinsam mit der SPÖ eine Änderung des Parteiengesetzes vereinbart. Die finale Abstimmung im Plenum des Nationalrats soll wegen der noch am Donnerstag geführten Verhandlungen am Freitag erfolgen. Ziel der neuen Regeln des Parteiengesetzes ist es, die Transparenz bei der Finanzierung politischer Parteien zu erhöhen und die Kontrolle durch den Rechnungshof zu verbessern.

 

Fairness im Wettbewerb

Mehr Fairness im Wettbewerb der Parteien war eine der Intentionen des neuen Parteiengesetzes. Diese soll durch künftig engmaschigere Kontrollen und verschärfte Sanktionen erreicht werden.

Andreas Ottenschläger, der für die Volkspartei die Novelle zum Parteiengesetz verhandelte, meinte zur Vorgangsweise, die zur Entscheidung führte: „Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben einen offenen Dialog und mit dem Großteil der Oppositionsparteien nach effizienten Lösungen gesucht.“ Inhaltlich ging es um das Ziel, den ‚Wettbewerb der besten Ideen‘ fair zu gestalten. Ottenschläger dazu: „Das ist uns gelungen und wir haben ein neues Kapitel der Transparenz in der österreichischen Parteienlandschaft aufgeschlagen.“

Im Einzelnen sieht das neue Parteiengesetz vor:

  • die Veröffentlichungspflichten der Parteien zu erweitern,
  • dem Rechnungshof (RH) neue Prüfbefugnisse zu übertragen,
  • die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich zu erhöhen,
  • die Spendenregeln zu adaptieren.

 

Klarheit über Spenden

Zusätzlich werden Spendenverbote für parlamentarische Klubs und Parteiakademien eingeführt, um Umgehungen der strikten Spendenregeln an Parteien zu verhindern. Dafür sind Änderungen des Klubfinanzierungsgesetzes und der Publizistikförderung erforderlich.

Außerdem sind neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters und weitergehende Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen vorgesehen. Zudem soll der künftige Rechnungshofpräsident mit zwei Drittel der Stimmen des Nationalrates gewählt werden. Bund, Länder und Gemeinden werden verpflichtet, in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten zu veröffentlichen.

Die Zustimmung der SPÖ aufgrund der Aufnahme einiger von ihr gewünschter Aspekte ermöglicht die für den Beschluss erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. Die Regierungsfraktionen hatten stets den möglichst breiten Konsens der Parlamentsparteien gesucht, da das Parteiengesetz für alle gilt.