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Gehaltsplus für Beamte beschlossen
Zum Auftakt der dreitätigen Plenarsitzung des Nationalrates wurden am Dienstag mehrere Änderungen im Beamtendiensrecht beschlossen. Zudem wurde der Gehaltsabschluss im Öffentlichen Dienst für das kommende Jahr abgesegnet.
226.000 Beamte betroffen
Angesichts der hohen Inflation fällt auch der diesjährige Gehaltsabschluss für die Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst höher aus als in den vergangenen Jahren. Nach drei Verhandlungsrunden einigten sich die Beamtengewerkschaft und die Regierung im November auf ein entsprechendes Paket. Der noch ausstehende Beschluss durch den Nationalrat erfolgte am Dienstag.
Plus 7,3 Prozent
2023 erhalten die rund 226.000 Beamtinnen und Beamten sowie Vertragsbediensteten im Bund eine Gehaltserhöhung zwischen 7,15 und 9,41 Prozent. Im Schnitt fällt die Gehaltserhöhung mit 7,3 Prozent aus. In der Regel wird der Gehaltsabschluss im Bund auch auf die rund 308.000 Bediensteten der Länder und Gemeinden übernommen. „Der ist ordentlich und ich glaube das deckt zum einen die Leistungen im Öffentlichen Dienst ab und ist zum anderen in Zeiten der Teuerung ein wichtiges Signal“, so ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer in seiner Plenarrede.
Höhere Einstiegsgehälter gegen Pensionierungswelle
Neben dem Gehaltsabschluss wurde auch eine Novelle des Beamtendienstrechts beschlossen. So werden die Einstiegsgehälter im Öffentlichen Dienst erhöht. Hammer sieht in der Novelle einen „großen Wurf“, die „wesentliche Elemente“ beinhalten würde. „Die Erhöhung der Einstiegsgehälter ist aufgrund der bevorstehenden Pensionierungswelle wirklich ein notwendiger Schritt, um den notwendigen Nachwuchs in allen Bereichen im Öffentlichen Dienst abzudecken. Mittel- bis langfristig müssen wir die Gehaltsschemata anpassen, um den Jüngeren höhere Einstiegsgehälter anbieten“, verwies Hammer auf die hohen Kosten bei Familiengründung oder Schaffung von Eigentum.
Weitere Maßnahmen
Mit der Novelle wurde weiters der Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete erweitert, Teilzeitbeschäftigte werden bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen mit Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt und bei Dienstreisen sind in Zukunft ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Bei Bestellungen der Spitze des Obersten Gerichtshofes wird zukünftig mit Richter besetzter Personalsenat eingebunden.