Innenpolitik

Krisenbeitrag auf Gewinne finanziert Entlastung

Haushalte brauchen Entlastung bei den Energiekosten. Foto: iStock evgenyatamanenko / RuudMorijn

Die Preise für Energie steigen – und damit der dringende Bedarf nach Entlastung von Haushalten und von Unternehmen. Die Regierungsvorlage, Gewinne bei den Energieunternehmen abzuschöpfen, um damit die Entlastungen zu finanzieren, wurde diese Woche vom Nationalrat beschlossen. Ebenso eine gesetzliche Regelung für Verminderung des Stromverbrauchs zu Spitzenzeiten. Finanzminister Magnus Brunner sprach von „Fairness als einem Gebot der Stunde“.

 

Energiekrisenbeiträge auf Strom und Fossile

Die Regelung zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen erfolgt über den Energiekrisenbeitrag, einerseits für Strom, andererseits für fossile Energieträger.

Die Abschöpfung der Gewinne begründete Finanzminister Magnus Brunner mit dem Hinweis auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dessen Folgen für die Lieferung und für die Preise von Öl und Gas.

Aus den gestiegenen Preisen hätten sich Zufallsgewinne für Energieunternehmen ergeben, erläuterte Brunner zum Energiekrisenbeitrag. Diese sollen nun für einen bestimmten Zeitraum abgeschöpft werden. Die Einnahmen daraus werden mit dem Ziel der Entlastung wiederum eingesetzt, erklärte Brunner mit Verweis etwa auf die Stromkostenbremse. Es sei eine Frage der Fairness, dass der Staat angesichts dieser Lage eingreife. Die Bundesregierung hat diese Woche im Ministerrat den Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen.

 

Außergewöhnliche Erlöse begrenzen

Zur Begründung des Abschöpfung der Gewinne von Stromerzeugern heißt es in den parlamentarischen Materialien wörtlich: „In einer Situation, in der die Verbraucher extrem hohen Preisen ausgesetzt sind, die auch der Wirtschaft schaden, müssen die außergewöhnlichen Markterlöse von Erzeugern mit niedrigeren Grenzkosten vorübergehend begrenzt werden, indem auf diese Markterlöse aus dem Stromverkauf die Obergrenze für Markterlöse angewandt wird.“ Abgeschöpft werden Gewinne aus dem Verkauf von Strom ab 140 Euro je MWh.

Und zur Abschöpfung der hohen Gewinne aus Öl und Gas erklären Regierung und Gesetzgeber: Die EU-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Umsetzung des befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrags zu setze,. Und wörtlich: „Durch das vorliegende Bundesgesetz sollen solche Maßnahmen gesetzt und die Erhebung des Energiekrisenbeitrags-fossile Energieträger auf „Zufallsgewinne“ (…) näher geregelt werden.“ Gemeint sind Überschussgewinne von inländischen Unternehmen und Betriebsstätten, die Wirtschaftstätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ausüben.

Gewinne abschöpfen, Haushalte entlasten: Finanzminister Magnus Brunner. Foto: BKA/Florian Schrötter; iStock;Lightspruch

Gewinne abschöpfen, Haushalte entlasten: Finanzminister Magnus Brunner. Foto: BKA/Florian Schrötter; iStock;Lightspruch

Die Abgabenschuld der Energie-Unternehmen kann jedoch durch deren Investitionen in Erneuerbare Energien vermindert werden. Damit sei gewährleistet, dass die Investitionsfähigkeit der Unternehmen – insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Energiewende – erhalten bleiben, sagte Brunner.

 

Weniger Verbrauch soll Preise senken

Zugleich verabschiedete der Nationalrat eine gesetzliche Regelung, wie der Stromverbrauch in Spitzenzeiten vermindert werden kann. Ziel des Stromverbrauchsreduktionsgesetzes (SVRG) ist es, damit die Strompreise zu senken und den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren. Vorgesehen sind freiwillige Maßnahmen durch Stromverbraucher, die diese zu belegen haben. Die Abwicklung erfolgt über die Austrian Power Grid AG.