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Gesundheit und Pflege erhalten mehr Mittel

Mehr Mittel für Gesundheit und Pflege: Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch präsentierten die grundsätzliche Einigung zum Finanzausgleich. Foto: Bka/Florian Schrötter

Für Gesundheit und Pflege stehen mehr Mittel zur Verfügung: Mit völlig neuen Ansätzen für den Einsatz von Steuergeld schafften Finanzminister Magnus Brunner und Gesundheitsminister Johannes Rauch eine grundsätzliche Einigung mit Ländern und Gemeinden im Finanzausgleich.

 

Mehr Mittel, Ziele und Reformen

Und das sind die Grundsätze und Leitlinien, wie sie im Ministerrat beschlossen wurden:

  • Länder und Gemeinden erhalten mehr Geld, müssen aber Ziele erreichen
  • Zusätzlich wird ein Zukunftsfonds geschaffen und dotiert für
    • Pflege und Gesundheit
    • Kinderbetreuung und Elementarpädagogik
    • Klima- und Umweltschutz
    • Wohnen und Energieversorgung
  • Erstmals wird Geld aus öffentlichen Haushalten für die ärztliche Versorgung eingesetzt
  • Die Mittel für die Länder und die Gemeinden werden valorisiert, im Pflegebereich werden zwei Prozentpunkte auf die Inflationsrate dazugegeben.
  • In der Gesundheitsversorgung gilt der Grundsatz digital vor ambulant vor stationär.

 

Neuer Finanzausgleich für fünf Jahre

Dies sind die Eckpunkte und Leitlinien für den neuen Finanzausgleich. Dieser wird alle fünf Jahre verlängert, galt zuletzt aber wegen Pandemie-bedingter Verlängerung sieben Jahre.

Der Finanzausgleich regelt, wie die Einnahmen des Staates und der Länder aus mehr als 40 Steuern wiederum auf den Bund, die Länder und die Gemeinden verteilt werden.

 

12 Monate und 60 Runden

Das Finanz- und Gesundheitsressorts hatten mit Ländern und Gemeinden sowie mit den Träger der Sozialversicherung mehr als 60 große Verhandlungsrunden gedreht.

Die Verhandlungen waren ein Jahr lang vorbereitet worden.

Das Gesundheits- und Sozialministerium arbeitet seit acht Monaten an den Entwürfen für die Gesetze zu Pflege und Gesundheit, die aus der Einigung folgen sollen, gab Rauch bekannt.

 

Kraftakt für mehr Geld – bei Reformen

Die aktuellen Entwicklungen, etwa hinsichtlich Wachstum und Zusammensetzung der Bevölkerung und weitere neue Herausforderungen „haben Reformen notwendig gemacht“, so Brunner. Und Rauch ergänzte: „Wir haben beide in einem Kraftakt gesagt, es gibt mehr Geld, aber nur mit Reformen“.

Für die Gesundheits- und die Pflegereform „wurden neu und innovative Zugänge gefunden“, sagte Rauch. Es erfolgen erhebliche Investitionen in Gesundheit und Pflege.

Sozialminister Johannes Rauch: Mehr Praxen mit Kassenvertrag. Foto: F. Schrötter

Sozialminister Johannes Rauch: Mehr Praxen mit Kassenvertrag. Foto: F. Schrötter

Das Grundproblem lösen

„Erstmals wird Steuergeld direkt für die direkte medizinische Versorgung eingesetzt“, denn „wir müssen das Grundproblem lösen“, erklärte Rauch. Dieses liege im niedergelassenen Bereich, es brauche mehr Praxen und Kassenärzte: „Erstmals kann die Sozialversicherung steuerfinanziert für niedergelassene Ärzte Praxen schaffen.“

In der Pflegereform werden die bisher für zwei Jahre vorgesehenen Mittel für Ausbildung und Gehaltserhöhungen nun im Finanzausgleich auf Dauer abgesichert.

 

Ziele und Regionalpläne folgen

Die konkreten Ziele für Reformen im Gesundheitswesen werden in der Bundeszielsicherungskommission vereinbart. In dieser sind die Länder und Sozialpartner vertreten, Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden.

Als nächster Schritt sind in dieser Kommission die Regionalpläne Gesundheit zu erstellen, wobei es keine Vetomöglichkeiten mehr geben soll. „Das ist ein Paradigmenwechsel“, sagte Rauch. Für die Leistungen und die Honorare von Ärzten soll ein Gesamtvertrag geschaffen werden.

In der Versorgung gilt nun der Grundsatz: digital vor ambulant vor stationär. Das bedeutet für Patienten: Zuerst Ärztinnen und Ärzte konsultieren, dann erst in die Praxis oder Ambulanz gehen – und erst als letzte Stufe soll stationäre Aufnahme erfolgen.

Ein Achse für den Finanzausgleich: Magnus Brunner und Johannes Rauch. Foto: F. Schrötter

Ein Achse für den Finanzausgleich: Magnus Brunner und Johannes Rauch. Foto: F. Schrötter

Ausdrücklicher Dank

Die „grundsätzliche Einigung“ zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung „ist ein wichtiger Schritt“, sagte Finanzminister Magnus Brunner, denn der Finanzausgleich „hat großen Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger“.

Die Präsentation der Einigung durch Brunner und Rauch nach dem Ministerrat war von mehrmaligen wechselseitigen Dank begleitet. „Alle Verhandlungspartner kommen ihrer Verantwortung nach“, sagte Brunner unter Verweis auf die „intensiven und konstruktiven Gespräche“.

 

Die neuen Zahlen zu Gesundheit und Pflege

Das sind die Ziffern zur Einigung über den Finanzausgleich für die Periode 2024 bis 2028:

  • Das Gesamtvolumen beträgt 3,4 Mrd. Euro pro Jahr für Gesundheit und Pflege sowie die Bewältigung von Zukunftsthemen.
  • Für den Bereich Gesundheit durchschnittlich 973 Mio. € p.a. an Bundesmitteln:
    • Stärkung des niedergelassenen Bereichs: +300 Mio. € p.a.
    • Stärkung des spitalsambulanten Bereichs sowie für Strukturreformen: +603 Mio. € p.a. unter Berücksichtigung einer Valorisierung ab dem Jahr 2025 mit VPI lt. WIFO-Mittelfristprognose +2 Prozentpunkte
    • Digitalisierung/eHealth (Drittelfinanzierung): +17 Mio. € p.a.;
    • Gesundheitsförderung (Drittelfinanzierung): +20 Mio. € p.a.;
    • Impfen (Drittelfinanzierung): +30 Mio. € p.a.;
    • Medikamente: +3 Mio. € p.a.
  • Neue Finanzkraft: Zukunftsfonds iHv. 1,1 Mrd. € p.a.:
    • Bereiche: Kinderbetreuung, Wohnen/Sanieren und Umwelt/Klima;
    • Valorisierung ab dem Jahr 2025 mit VPI lt. WIFO-Mittelfristprognose;
    • Gemeinsame Ausarbeitung von quantifizierbaren Zielen;
    • Evaluierung am Ende der Finanzausgleichsperiode;
    • Dauerhafte Verankerung in der Höhe des Jahres 2028 (auch mit neuen Themenbereichen und Herausforderungen);
  • Fortführung der Finanzzuweisung gemäß § 24 FAG 2017 mit Erhöhung von 300 Mio. € auf 600 Mio. €, davon 120 Mio. € für den Strukturfonds der Gemeinden (+60 Mio. €)
  • Darüber hinaus +124 Mio. € p.a. aus zusätzlichen Mitteln im FAG (z.B. für die Finanzzuweisung an Gemeinden für Personennahverkehr und Abwicklung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds).
  • Rückzahlbarer Sonder-Vorschuss auf die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2024 iHv. 300 Mio. €; Rückzahlung in drei Tranchen à 100 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027.
  • Aufstockung des Pflegefonds auf 1,1 Mrd. € im Jahr 2024, Valorisierung ab dem Jahr 2025 mit VPI lt. WIFO-Mittelfristprognose +2 Prozentpunkte.
  • Weiterführung der Vereinbarung betreffend 24-Stunden-Betreuung (inkl. Erhöhung der Fördersätze auf 800 €).
  • Weiterführung des Ausgleiches für die Abschaffung des Pflegeregresses in der derzeitigen Höhe.