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Kurz-Prozess: ÖVP fordert von Zadic Aufklärung
Rund um die Kontakte von Michael Radasztics als damaligen Staatsanwalt zum damaligen Abgeordneten Peter Pilz fordert die ÖVP nun Antworten von Justizministerin Alma Zadic. Am Sonntag teilte die ÖVP in einer Presseaussendung mit, dass sie eine Parlamentarische Anfrage an die Justizministerin einbringen wird.
Steinacker bringt Anfrage ein
„Nur drei Tage nach seinem Urteil im Prozess um Sebastian Kurz wurde bekannt, dass Richter Michael Radasztics bereits im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe aus seiner Zeit als Staatsanwalt verurteilt wurde. Diese Strafe steht unter anderem im Zusammenhang mit einer unerlaubten Informationsweitergabe von Radasztics an den ehemaligen Abgeordneten Peter Pilz. Der Disziplinarstrafe war auch ein später eingestelltes Strafverfahren gegen Radasztics vorausgegangen“, erklärt die Justizsprecherin der ÖVP, Abg. Michaela Steinacker.
Bereits am Mittwoch ortetet ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker den „Anschein der Befangenheit“ beim zuständigen Richter. Einen entsprechenden Befangenheitsantrag wegen – unter anderem – dieses Vorgangs lehnte der Richter selbst zu Beginn des Prozesses gegen Kurz im Oktober ab.
Falschaussage von Pilz?
Wie nun aus einem Bericht des ‚Kurier‘ vom 01.03.2024 hervorgeht, könnte Peter Pilz laut Steinacker in diesem Verfahren falsch ausgesagt haben. Die Straftat der Falschaussage wäre allerdings mit 26.02.2024 verjährt. Die Veröffentlichung der Disziplinarstrafe gegen Richter Michael Radasztics und damit der Anhaltspunkt der Tat erfolgte ebenfalls am 26.02.2024.
Zufall für Steinacker auszuschließen
„Für uns ist daher klar: Es muss aufgeklärt werden, warum es zu diesem zeitlichen Zusammenfall, bei dem ein Zufall wohl beinahe auszuschließen ist, gekommen ist. Ebenso muss aufgeklärt werden, ob es die Staatsanwaltschaft unterlassen hat, Ermittlungen in diesem Falle einzuleiten, und wenn ja, mit welcher Begründung. Außerdem wird die Frage zu klären sein, warum sich das Oberlandesgericht Graz (OLG) und der Oberste Gerichtshof (OGH) bei ihren Aussagen im Bericht ‚Kronen Zeitung‘ vom 29.02.2024 widersprechen“, so die Abgeordnete weiter.
OGH widerspricht OLG
Denn das OLG Graz behauptet laut Bericht, der Grund für die späte Veröffentlichung der Disziplinarstrafe sei, dass die Anonymisierung vom Evidenzbüro des OGH gemacht würde und diese so lange gedauert habe. Das angesprochene Evidenzbüro im OGH wiederum hält fest, dass es nur für die Überprüfung zuständig sei und diese nur zweieinhalb Tage dauere.
Zadic: wie viele ehemalige Pilz-Mitarbeiter im Kabinett?
„Es muss zudem der politische Einfluss von Peter Pilz aufgeklärt werden. Daher fordern wir Alma Zadić auf, offenzulegen, wie viele Mitarbeiter im Kabinett der Bundesministerin für Justiz früher als Mitarbeiter der ‚Liste Pilz/Jetzt‘ bzw. für den ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz tätig waren“, so Steinacker abschließend.
Alma Zadic wurde zog 2017 als Kandidatin auf der Liste Pilz in den Nationalrat ein und war zwei Jahre deren Abgeordnete. Als der Nationalrat im Juni 2019 vorzeitige Neuwahlen beschloss, wechselte Zadic kurz danach – im Juli 2019 – von der Liste Pilz zu den Grünen.
Mit dem Verfahren gegen Sebastian Kurz befasst sich auch Abg. Martin Engelberg in der aktuellen Ausgabe seines Podcasts „Politics & Psychoanalyse„.