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Pensionen steigen um volle Inflation
Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Pensionen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor zu erhöhen, der voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Diese Anpassung betrifft etwa 2,3 Millionen Personen im Ruhestand, deren Renten somit an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden.
Pensionen steigen im Schnitt zum 78 Euro/Monat
Die Durchschnittspension von 1.694 Euro brutto pro Monat steigt damit um rund 78 Euro. Für Spitzenrenten, die über 6.060 Euro pro Monat liegen, wurde eine Erhöhung um einen Fixbetrag beschlossen. Damit sollen auch diese bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht werden. Auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Bezieher niedrigen Ruhensbezüge wird entsprechend angehoben, wodurch die Mindestpension von derzeit 1.217,96 Euro auf etwa 1.275 Euro steigen wird.
Nehammer: Wollen Kaufkraft im Alter erhalten
Bundeskanzler Karl Nehammer betonte die Bedeutung der finanziellen Absicherung im Alter: „Die Zeiten von Rekordinflation liegen hinter uns, dennoch ist es weiterhin wichtig, dass wir dafür sorgen, die Kaufkraft im Alter zu erhalten. Wir werden uns daher an den Wert der Statistik Austria halten. Wie in den letzten Jahren bleiben wir auch bei der Systematik, die Erhöhung nach oben zu deckeln.“
Schutzklausel wird verlängert
Zusätzlich zur Erhöhung der Renten wird die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert, um neu in den Ruhestand eintretende Personen vor den negativen Auswirkungen der Inflation zu schützen. Personen, die 2025 regulär in den Ruhestand gehen, erhalten somit die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten, während jene, die freiwillig vorzeitig in den Ruhestand wechseln, von dieser Regelung ausgenommen sind.
Beschluss im September
Finanzminister Magnus Brunner erklärt, dass die Erhöhung um den gesetzlichen Faktor erfolgt, mit dem Ziel, mehr Menschen im Erwerbsleben zu halten und somit das faktische an das gesetzliche Antrittsalter heranzuführen.
Der Beschluss durch den Nationalrat ist für September geplant. Mit der Berechnung der Juli-Inflation wird der gesetzliche Pensionsanpassungsfaktor festgelegt, basierend auf der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024. Der finale Wert wird Mitte August erwartet.
Im Vorjahr wurden die Pensionen aufgrund der Rekordinflation um fast 10 Prozent erhöht. Zur-Sache berichtete.