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Waffenrecht deutlich verschärft

Nach dem Amoklauf an einer Schule in Graz zieht die Bundesregierung umfassende Konsequenzen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung der Opfer und Hinterbliebenen, dem Schutz von Schulen, dem Ausbau präventiver Angebote für Jugendliche sowie medienrechtlichen Anpassungen. Hier die Anpassung des Waffenrechts.
Waffenrecht grundlegend reformiert
Eine der wesentlichen Bereiche im umfassenden Paket an Maßnahmen ist die Verschärfung des Waffenrechts. Das Waffenrecht wird grundlegend reformiert, um Missbrauch zu verhindern und Sicherheitslücken zu schließen. Hier die konkreten Punkte, die im Ministerrat beschlossen und von der Regierungsspitze präsentiert wurden:
- Überprüfung der Zuverlässigkeit der Person vor Erwerb jeder Schusswaffe
- Verschärfte waffenpsychologische Gutachten und damit Unterbindung von „Kombipaketen“
- Verbesserter Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und psychischen Gesundheitseinrichtungen
- Nutzung von Stellungsergebnissen bei der Waffenüberprüfung
- Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots bei Auffälligkeiten
- Stärkere behördliche Zusammenarbeit
- Pflicht zur Abwicklung von privatem Waffenverkauf nur über registrierte Händler
- Waffenverbot bei schweren gerichtlichen Vorstrafen und Ermittlungen wegen besonders schwerer Delikte
- Erhöhung des Mindestalters für Kategorie-B-Waffen (Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen) auf 25 Jahre (mit Ausnahmen etwa für beruflichen Gebrauch)
- Befristung der Waffenbesitzkarte bei Neuausstellung auf 8 Jahre, verschärfte Verlängerungskriterien
- Altersabhängige Waffenkarte für Kategorie-C-Waffen (Gewehre) unter 25 Jahren
- Einführung einer vierwöchigen Abkühlphase beim Ersterwerb jeder Schusswaffe
- Prüfung von gesetzlichen Waffenverbotszonen im Umkreis von Schulen und Kindergärten
