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Bundesregierung reformiert betriebliche Altersvorsorge
Die Pensionen werden gestärkt. Die Bundesregierung hat ein Reformpaket zur betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt, das im nächsten Schritt in Begutachtung geschickt wird. Ziel ist es, die zweite Säule des Pensionssystems attraktiver, transparenter und effizienter zu gestalten und dadurch höhere Nettopensionen zu ermöglichen.
Regierung schafft Generalvertrag
Die Abfertigung NEU bleibt in ihrer bisherigen Form mit Kapitalgarantie und den bekannten Verfügungsansprüchen erhalten. Neu hinzu kommen erweiterte Wahlmöglichkeiten: Abfertigungsanwartschaften können künftig einfacher in eine Pensionskasse oder eine Lebensversicherung übertragen werden. Dafür wird ein gesetzliches Standardprodukt – der sogenannte Generalpensionskassenvertrag – geschaffen, der eine kostenfreie Übertragung ermöglicht.
Darüber hinaus wird innerhalb der Vorsorgekassen ein neues Veranlagungsmodell eingeführt, das eine längerfristige Anlage ohne Kapitalgarantie, aber mit der Chance auf höhere Erträge, ermöglicht. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Regierung will Abfertigungskonten zusammenführen
Ein weiteres zentrales Element ist die automatische Zusammenführung von Abfertigungskonten: Konten, auf die seit drei Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden, werden künftig bei jener Vorsorgekasse gebündelt, bei der aktuell Beiträge geleistet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können der Zusammenführung widersprechen. Zudem werden die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen von bisher 0,8 auf künftig maximal 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens pro Geschäftsjahr gesenkt, was zu einer höheren Nettorendite führt.
Abfindungsbetrag wird angehoben
Ergänzend werden Pensionskassen gestärkt:
- Einschränkungen im Arbeitsrecht werden reduziert, sodass künftig alle Kollektivverträge Pensionskassenzusagen ermöglichen können.
- Der Abfindungsbetrag bei Pensionsantritt wird auf 20.000 Euro angehoben, um die Verrentung von Kleinstpensionen zu reduzieren. Zur Erläuterung: Der Abfindungsbetrag stellt jene Grenze dar, bis zu der eine Auszahlung erfolgen kann. Liegt der angesparte Betrag darunter, erfolgt (auf Antrag) eine Auszahlung, um Minimalrenten zu vermeiden. Liegt der Betrag darüber, gibt es diese Option nicht mehr.
- Zudem werden Pensionskassen-Pensionen aus Eigenbeiträgen künftig steuerfrei gestellt.
Eibinger-Miedl erfreut über mehr Zugang zu Zusatzpensionen
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hob besonders den Zugang zu Zusatzpensionen hervor: „Bisher war dies nur für die rund 25 Prozent der Beschäftigten möglich, deren Arbeitgeber freiwillig in das Pensionskassensystem eingezahlt haben.“ Mit dem Generalpensionskassenvertrag werde das nun für alle möglich. „Wer jahrzehntelang vorsorgt, soll in der Pension auch spürbar davon profitieren“, so Eibinger-Miedl. Erst kürzlich wurde zudem die Aktiv-Pension vorgestellt.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Arbeitsministerin Korinna Schumann betonten namens der Bundesregierung ebenfalls die Bedeutung der Reform. Mehr Wahlfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie mehr Transparenz durch die Kontenzusammenführung seien zentrale Anliegen des Pakets. Wer das neue System konsequent über das gesamte Erwerbsleben nutze, könne die eigene Nettopension um rund zehn Prozent erhöhen – ohne das Budget zu belasten.





