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Grenzen dicht für illegale Migration
Europa macht die Außengrenzen dicht – gegen illegale Migration. Der Asyl- und Migrationspakt tritt in Kraft. Das hat Folgen und eröffnet Perspektiven.
Maßnahmen wirken
Die Maßnahmen gegen illegalen Migration zeigen Wirkung, erklärte Innenminister Gerhard Karner am Freitag.
Während im Herbst 2022 im Burgenland noch tausende Menschen pro Woche nach illegaler Einreise aufgegriffen wurden, bewegen sich die Zahlen heute auf einem historischen Tiefstand – in der vergangenen Woche waren es 15 im gesamten Burgenland.
Auch beim Familiennachzug, bei den Asylanträgen und bei der Zahl der Personen in der Grundversorgung werden deutliche Rückgänge verzeichnet. Reisten von Jänner bis Mai 2025 noch 613 Personen über den Familiennachzug ein, waren es im selben Zeitraum 2026 lediglich 47 Personen.
„Dadurch können die Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens in den kommenden zwei Jahren um rund 20 Prozent gesenkt und die freiwerdenden Mittel gezielt in die Sicherheit investiert werden“, betonte Karner.
Asyl- und Migrationspakt in Kraft
Der heute in Kraft getretene EU-Asylpakt steht auf drei Säulen:
- Null Toleranz bei Missbrauch,
- Schutz vor Überlastung unserer Systeme,
- Hilfe für jene Menschen, die tatsächlich Schutz benötigen.
Damit konnte die illegale Migration in den vergangenen Jahren massiv reduziert werden. Mit dem Asylpakt werde diese Entwicklung nun nachhaltig abgesichert und europaweit verankert, sagte Karner.
Zu den wirksamen Maßnahmen zählen die Durchführung von Außengrenzverfahren direkt an den EU-Außengrenzen – in Österreich insbesondere am Flughafen Wien-Schwechat – sowie verschärfte Bewegungseinschränkungen und Haft, um Screening-Verfahren und Mitwirkungspflichten im Asylverfahren wirksam sicherzustellen.
Verfahren außerhalb der EU-Grenzen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ermöglichung von Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union. Die sogenannten Rückkehrverordnung ermöglicht es, Rückkehrzentren („Return-Hubs“) außerhalb der EU-Grenzen einzurichten.
Mit dem Asylpakt werden beschleunigte Verfahren weiter ausgebaut und intensiviert, erklärte Karner. „Wer keinen Schutzanspruch hat, muss Österreich wieder verlassen. Gleichzeitig stärken wir mit der verschärften Eurodac-Erfassung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen illegale Migration und die Schleppermafia.“ Eine weitere Verschärfung ist die Senkung des Mindestalters bei der Erfassung von 14 auf sechs Jahre.
Zudem wird der Stopp des Familiennachzugs gesetzlich abgesichert und einer Quote unterliegen.





