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Aktiv-Pension bringt 15.000 Euro Freibetrag

Die Aktiv-Pension wird Frauen und Männer, die in der Regelpension zusätzlich erwerbstätig sind, von Steuern und von Beiträgen zur Pensionsversicherung entlasten. Foto: Imago

Ab Jänner 2027 gibt es die neue „Aktiv-Pension“ mit einem steuerlichen Freibetrag von 15.000 Euro. Die Koalitionsregierung hat in ihrem Arbeitsübereinkommen „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich“ im Kapitel „Wirtschaft und Arbeit“ die Einführung eines attraktiven Modells für „Arbeiten im Alter“ vereinbart. Dieses wird damit umgesetzt, wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Pressefoyer nach dem Ministerrat erklärte.

 

Erwerbstätigkeit erhöhen

Schon wegen der Finanzierung des Sozial- und Wohlfahrtsstaates ist eine hohe Beschäftigung erforderlich. Das durchschnittliche Alter bei Pensionsantritt liegt jedoch bei Frauen bei 60,7 Jahren und bei Männern bei 62,4 Jahren. Das ist deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter.

Zum frühen, vorzeitigen Pensionsantritt kommt die niedrige Erwerbsquote älterer Personen hinzu: Im Jahr 2023 waren lediglich 90.000 Personen im Alter von über 65 Jahren erwerbstätig. In der Altersgruppe 65-69 Jahre sind in Österreich rund 10 Prozent der Personen erwerbstätig, im Durchschnitt der Industrieländer sind es hingegen 25 Prozent.

August Wöginger: Attraktives Modell für Arbeiten in der Pension wird Erwerbstätigkeit erhöhen

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Aktiv-Pension attraktiver

Mit dem Modell „Arbeit im Alter“ soll nun eine „Aktiv-Pension“ geschaffen werden, die Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Pensionsantrittsalter attraktiv macht, und zwar zusätzlich zum Bezug der Pension bzw Rente.

Vorgesehen sind Freibeträge, also Entgelte, die nicht der Einkommens- bzw. Lohnsteuer unterliegen. Dieser Freibetrag soll mit 15.000 Euro jährlich begrenzt werden. Im Klartext: Bis zu 15.000 Euro können bei Regelpension im Ruhestand dazuverdient werden, ohne dafür Lohnsteuer zu entrichten.

Weiters sollen Arbeitnehmer von Beiträgen zur Pensionsversicherung entlastet werden.

 

Große Entlastung

Wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger erläuterte, hätten es Betroffene „große Ungerechtigkeit“ empfunden, bei hoher Besteuerung auch noch Beiträge an die Pensionsversicherung zu entrichten, obwohl sie bereits eine Pension beziehen. Wöginger: Diese beiden Punkte werden nun behoben, es handelt sich um ein „Leuchtturmprojekt“.

Der Steuerfreibetrag für Entgelt von bis zu 15.000 Euro jährlich ist „eine große Entlastung“. Und die Beiträge zur Pensionsversicherung entfallen.

Erste Beispiele zeigen, dass bei einer Pension von rund 2.000 Euro und einem Zusatzverdienst von 2.000 Euro monatlich eine Entlastung von rund 7.000 Euro pro Jahr wirksam wird.

„Das ist keine kleine Maßnahme“, sagte Wöginger im gemeinsamen Pressefoyer mit Sozialministerin Korinna Schumann und Neos-Klubchef Yannick Shetty.

Die Bundesregeirung stelle dafür rund 370 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 100 Mio. Euro stehen dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung, um ältere Pensionen in Beschäftigung zu halten.

Diese neuen Regelungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Erwartet wird, dass dies die Beschäftigung Älterer um rund 30.000 Personen erhöht. Eine Voraussetzung besteht darin, dass bei Frauen 34 und bei Männern 40 Versicherungsjahre vorliegen müssen.