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Volksgruppen werden gestärkt
Österreichs Volksgruppen sind Teil der Geschichte und der Identität der Republik. Sie werden jetzt verfassungsrechtlich verankert, gab ÖVP-Abg. Agnes Totter bekannt.
Freudentag für Volksgruppen
Die Tagung des Verfassungsausschusses des Nationalrates wurde zum “Freudentag für alle sechs österreichischen Volksgruppen“, sagte Totter nach der Sitzung im Parlament.

ÖVP-Abg. Agnes Totter: Verantwortung für das gemeinsame Österreich
„Mit der Verankerung im Verfassungsrang setzen wir ein starkes Zeichen der Anerkennung, Wertschätzung und Verantwortung für unser gemeinsames Österreich”, erklärt die Volksgruppensprecherin der ÖVP.
Zum 50-jährigen Bestehen des bisherigen Gesetzes wird ein umfassendes Reformpaket auf den Weg gebracht, das Rechte und Sichtbarkeit nachhaltig stärkt. Erstmals werden alle sechs anerkannten autochthonen Gruppen – die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische sowie die Roma – ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert.
Autochthon bedeutet, dass die jeweilige Gruppe historisch auf dem Gebiet von Österreich angesiedelt ist.
Darüber hinaus wird der bisherige Bericht über ihre Förderung zu einem umfassenden jährlichen Bericht weiterentwickelt. Deren Vertreter sollen am Bericht mitwirken und künftig an den parlamentarischen Beratungen im Ausschuss teilnehmen.
Zugleich wird die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten abgesichert. Durch die Schaffung spezialisierter zweisprachiger Kompetenzstandorte wird die bestehende Rechtssicherheit gestärkt. Gerichtstage und Verhandlungen bleiben weiterhin an den bisherigen Standorten erhalten.





