Innenpolitik

Neue EU-Roaming Verordnung tritt in Kraft

Für Staatssekretär Florian Tursky ist die neue EU-Roaming-Verordnung ein Beispiel für die Vorteile in der EU. Foto: Christopher Dunker

Mit dem 1. Juli tritt die neue EU-Roaming Verordnung in Kraft (Zur-Sache berichtete). Reisende in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum können ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen.

 

Keine hohen Rechnungen mehr

Die Vorteile der EU sind für den Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky, klar ersichtlich: „Jeder kann sich an Zeiten erinnern, als man im Urlaub aus Angst vor horrenden Rechnungen auf jede Minute im Internet oder am Telefon geachtet hat. Das ist mit der EU-weiten Roaming Regelung nun vorbei. Heute wurde sie mit noch kundenfreundlicheren Konditionen für weitere zehn Jahre verlängert. Solche Beispiele zeigen den Menschen besonders, welche Vorteile sie von der EU haben.“

 

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Besseres Streamen im Urlaub

Die neue Regelung verbietet es den Anbietern, die Geschwindigkeit der Datenübertragung im Ausland zu drosseln, wie es bisher häufig der Fall war. Pünktlich zum Beginn der Haupturlaubszeit sollte es jetzt auch im Ausland zuverlässig möglich sein, datenintensive Dienste wie Streaming von Filmen oder Videotelefonie zu nützen.

Mehr als 266 Millionen Minuten telefonierten Österreicherinnen und Österreicher im 3. Quartal 2021 im EU-Ausland. Verglichen mit dem Sommer 2020 sind das um rund 45 Millionen Gesprächsminuten bzw. 20 Prozent mehr. Außerhalb der EU wurden rund 29 Millionen Minuten telefoniert, das ist deutlich mehr als in den Sommermonaten 2019 und 2020.

 

Sicher auf Reisen

Die neuen Roamingvorschriften gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen, die sie überall in der EU nutzen können, um Notdienste zu erreichen. Bis Juni 2023 sollten Betreiber ihren Kunden bei Auslandsreisen automatisch Nachrichten übermitteln, die sie über die alternativen Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste informieren, z. B. über Echtzeit-SMS oder über Apps. Bürgerinnen und Bürger, die nicht anrufen können, können diese alternativen Möglichkeiten nutzen.