Berichte

Richterliche Bedenken bei Blümel Hausdurchsuchung

Freispruch für Pilnacek, Verfahrens-Einstellung bei Löger. Foto: iStock.com/ artisteer

Ein neuer Tag, ein neuer Zwischenfall bei der WKStA: Zuerst werden vertrauliche Informationen aus geheimen Akten geleakt. Darauf folgt eine chaotische und überstürzte Hausdurchsuchung bei Bundesminister Blümel. Diese Missstände und Verfehlungen wurden von Experten – u.a. dem Rechtsanwälte-Präsident Wolff – bestätigt. Und jetzt: Schon wieder eine Panne. Der Kurier berichtet, dass sogar die Justiz Bedenken bei der Hausdurchsuchung hatte. Das beweist ein Amtsvermerk der zuständigen Richterin vom 22. Dezember 2020.

 

Dünne Faktenlage

Der Tageszeitung Kurier liegt der Amtsvermerk der Richterin vor. In diesem bezeichnet offenbar die zuständige Richterin die präsentierten Argumente der WKStA zur Anordnung der Hausdurchsuchung als „zu schwach“. Noch mehr: Die Richterin rief laut Kurier sogar bei der WKStA an. Ohne ausreichende Indizien wäre eine Anordnung einer Hausdurchsuchung nicht möglich. Der Bericht des „Kurier“ zeigt also auf, dass auch die Justiz die Hausdurchsuchung kritisch gesehen hat.

 

Zweites Handy existiert nicht

Daraufhin begründete die WKStA ihr Vorhaben laut der Tageszeitung mit der Suche nach einem zweiten Handy bei Bundesminister Blümel. Nun stellt sich aber heraus: Ein zweites Mobiltelefon hat nie existiert!

 

Panne

Bundesminister Blümel konnte den Fehler der WKStA im Kurier Interview aufklären: Es gab nie ein zweites Handy. Blümel besitzt seit Jahren nur eine Telefonnummer. Er hat lediglich das Handymodell regelmäßig austauscht und die Handyrechnung immer selbst bezahlt. Und tatsächlich: Der Aktenvermerk der Richterin bestätigt Blümels einzige Handynummer, auf der er seit Jahren erreichbar ist.