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ARP & Aufstockung Investprämie – Mehr Mittel für den wirtschaftlichen Aufschwung

Österreichs Wirtschaft wächst weiter, prognostiziert die Europäische Kommission. Foto: iStock.com/ Simon Skafar

Zur-Sache.at dokumentiert den Vortrag an den Ministerrat des Comeback-Teams, bestehend aus den Ministern Gernot Blümel, Elisabeth Köstinger, Leonore Gewessler, Margarete Schramböck und Wolfgang Mückstein.

 

Krisenbewältigung

Die Corona-Pandemie hat zum stärksten globalen Wirtschaftseinbruch seit mehreren Jahrzehnten geführt. Auch in Österreich ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 um -6,6 % eingebrochen, was den stärksten Rückgang seit 1945 bedeutet. Die Krise hat umfangreiche gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen mit sich gebracht, die durch eines der größten Rettungspakete in Europa abgefedert wurden. Die Priorität lag dabei auf dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Überleben von Unternehmen sowie der Sicherung der Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Angesichts der fortschreitenden Immunisierung der österreichischen Bevölkerung soll die Politik der Krisenbewältigung schrittweise in eine Politik des ökonomischen Aufschwungs übergeführt werden. Ziel ist, das österreichische Comeback mit unterstützenden Maßnahmen zu stärken, um eine rasche und nachhaltige Erholung der österreichischen Volkswirtschaft und des Arbeitsmarkts zu ermöglichen.

Die Maßnahmen sollen dabei einen besonderen Fokus auf eine digitale und ökologische Erholung legen. Damit soll die Struktur und Wettbewerbsfähigkeit nicht nur kurzfristig gestärkt werden, sondern die Basis für eine prosperierende Gesellschaft und Wirtschaft auch für die kommenden Generationen geschaffen werden.

Die einzelnen Säulen des österreichischen „Comeback“-Plans bilden auch Elemente des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans ab und adressieren folgende Bereiche:

 

„Grüne Transformation“

Die Coronakrise hat zu einem kurzfristigen Rückgang der Treibhausgasemissionen geführt. Um eine nachhaltige Reduktion zu erzielen, braucht es jedoch strukturelle Veränderungen. „Grüne“ Investitionen leisten einen Beitrag dazu und haben gleichzeitig positive Effekte auf die wirtschaftliche Erholung durch eine Erhöhung des Wachstums und mehr Beschäftigung. Mit der Sanierungsoffensive, Maßnahmen gegen Energiearmut und für klimafitte Ortskerne wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Investitionen und Reformen zur schrittweisen Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs sowie zur Dekarbonisierung der Industrie sind ein Herzstück auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040. Schließlich werden gesetzliche Maßnahmen und Investitionen dazu beitragen, die Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, Abfälle zu vermeiden und die Biodiversität zu bewahren. Mit der ökosozialen Steuerreform, die im ersten Quartal 2022 in Kraft treten wird, wird eine CO2-Bepreisung in Österreich eingeführt, um die Erreichung der Klima- und Energieziele sicherzustellen. Grundlage der Maßnahme ist die budgetäre Aufkommensneutralität, d.h. im Gegenzug zur CO2-Bepreisung werden aliquot Entlastungsmaßnahmen gesetzt.

 

 

 

„Stärkung des Standorts“

Mit der Erhöhung der Budgetmittel für die Investitionsprämie auf 5 Mrd. EUR wird ein wesentlicher Schritt gesetzt, um die wirtschaftliche Erholung voranzubringen, die österreichischen Unternehmen zu stärken und den Standort zu attraktivieren. Bereits mit dem Konjunkturstärkungspaket im Sommer 2020 wurde eine Steuersenkung, insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen, durch Senkung der untersten Steuertarifstufe und Erhöhung der Negativsteuer umgesetzt. Durch die Senkung steigt der private Konsum und neue Arbeitsplätze werden geschaffen, was insbesondere für die in der Krise besonders schwer betroffenen Betrieben von Bedeutung ist und den Arbeitnehmern zugutekommt. Außerdem werden Maßnahmen zur Stärkung von Eigenkapital ergriffen, welche die Eigenkapitalbasis der österreichischen Unternehmen insbesondere für KMU stärken und damit die Resilienz erhöhen. Durch ein Gründerpaket, welches die Einführung einer neuen Rechtsform vorsieht, soll Unternehmertum in Österreich attraktiver werden und die Dynamik der Volkswirtschaft erhöht werden. Außerdem wird die Bundesregierung unterschiedliche Maßnahmen umsetzen, um den Forschungsstandort Österreich ins internationale Spitzenfeld zu bringen und Synergien zwischen Forschung und Wirtschaft zu nutzen. Durch Investitionen in Zukunftsfelder wie Quantenforschung oder Wasserstoff und Mikroelektronik werden Mittel zur Verfügung gestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs in diesen international bedeutenden Bereichen zu stärken.

 

„Gerechte Transformation“

Die aktuelle Krise hat dazu geführt, dass viele Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben oder Kinder und Jugendliche mit großen Herausforderungen im Unterricht konfrontiert waren. Daher werden Anreize zur umfassenden Umschulung und Fortbildung gesetzt und die Elementarpädagogik gestärkt, damit von der Krise betroffene Erwachsene und Jugendliche bessere Möglichkeiten für die Zukunft haben. Eine nationale Finanzbildungsstrategie soll in diesem Zusammenhang einen wertvollen Beitrag für mehr Bewusstsein für Fragen im Zusammenhang mit Zukunfts- und Altersvorsorge leisten sowie Wissen in Kapitalmarktfragen fördern. Im Bereich der Gesundheit soll die Resilienz des österreichischen Systems durch den Ausbau der Primärversorgung, den Ausbau des „Community Nursing“ sowie eine Weiterentwicklung der Pflegevorsorge gesteigert werden. Die Bundesregierung schnürt ein Maßnahmenbündel gegen Altersarmut von Frauen wie beispielsweise Verbesserungen beim Pensionssplitting, bei der Einkommenstransparenz oder bei der Förderung partnerschaftlicher Elternteilzeit.

 

„Digitale Transformation“

Die Coronakrise hat gezeigt, dass eine effektive digitale Anbindung ein Schlüsselelement für eine dynamische und flexible Wirtschaft ist, sowie eine gesamthafte Teilhabe auf gesellschaftlicher Ebene ermöglicht. Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Volkswirtschaft zu steigern und eine inklusivere Gesellschaft zu ermöglichen und die Chancengleichheit zwischen den Regionen zu erhöhen, sollen insgesamt 1,4 Mrd. Euro in den Breitbandausbau investiert werden. Dadurch soll eine flächendeckende Versorgung mit schneller Internetanbindung bis 2030 sichergestellt sein. Um den Ausbau der entsprechenden Internetinfrastruktur effizienter zu gestalten, wird eine Plattform zur Koordinierung aller Stakeholder errichtet. Das novellierte Telekommunikationsgesetz wird bis zur Jahreshälfte dem Parlament zugeleitet und bildet den rechtlichen Rahmen für die rasche, flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hohen Bandbreiten. Darüber hinaus wird die Digitalisierung im Bildungsbereich durch die Bereitstellung von digitalen Endgeräten gestärkt, da das vergangene Jahr gezeigt hat, dass eine digitale Ausstattung die Basis für einen fairen und gleichen Zugang zur Bildung darstellt. In der öffentlichen Verwaltung soll durch digitale Investitionen und Reformen wie die Umsetzung des „once only“-Prinzips eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung sichergestellt werden. Dafür hat die Bundesregierung bereits einen mit 160 Millionen Euro dotierten Digitalisierungsfonds auf den Weg gebracht.

 

Wiederaufschwung

Um die besten Ausgangsvoraussetzungen für den ökonomischen Wiederaufschwung zu schaffen, wird es in den kommenden Monaten noch punktuelle Hilfsangebote ebenso brauchen, wie eine angemessene Balance zwischen Abgabendisziplin auf der einen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten bei den Unternehmen auf der anderen Seite.

Im Zuge des Comeback-Plans wird die Bundesregierung in den nächsten Monaten umfassende Maßnahmen zur Standortstärkung auf den Weg bringen, um die Corona-bedingte Wirtschaftskrise möglichst rasch und nachhaltig zu überwinden, und den zu erwartenden Wirtschaftsaufschwung bestmöglich zu unterstützen.

 

Aufstellung Finanzen im Detail:

 

Grafik: Zur-Sache.at

Grafik: Zur-Sache.at