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Corona-Milliarden für Gemeinden lösen Investitionen aus

Finanzminister Gernot Blümel und Städtebund-Präsident Bürgermeister Michael Ludwig; Foto: BMF

Eine Milliarde Euro stellte der Bund den Gemeinden bereit, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern und beim Wiederaufbau zu unterstützen. Weitere 1,5 Milliarden Euro folgten im Rahmen eines weiteren Gemeindepakets, wie Finanzminister Gernot Blümel berichtete.

 

Zahlungsfähigkeit und Investitionen gesichert

Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) wurden vom Bund insgesamt eine Milliarde Euro bereitgestellt. Mit zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, die 2021 im Rahmen eines weiteren Gemeindepakets gewährt wurden, konnten die Liquidität und die Investitionskraft der Gemeinden nochmals gestärkt werden, erläuterte Blümel in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wiens Bürgermeister Michael Ludwig als Präsident des Städtebundes und Alfred Riedel, Präsident des Gemeindebundes.

„Mit ihren jährlichen Investitionen vor Ort sichern unsere Gemeinden unzählige Arbeitsplätze. Sie sind Konjunkturmotoren, Arbeitgeber und  unerlässlicher Partner auf dem Weg aus der Krise. Sie benötigen finanzielle Mittel und ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Mittlerweile wurden über 740 Millionen ausgezahlt und dadurch Investitionen von insgesamt 2,8 Mrd. gestützt werden“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Gemeindemilliarde zu Dreiviertel ausgeschöpft

Im Einzelnen: Mit Ende Juni 2021 konnten bereits rund 740,8 Millionen Euro an 1.693 Gemeinden bzw. Gemeindeverbände aus dem KIG 2020 ausbezahlt werden. Dieser Summe an Zuschüssen stehen unterstützte Investitionen in der Höhe von 2,8 Mrd. Euro gegenüber, was einem Verhältnis von rund 3,8 entspricht. Das heißt, jeder Euro Zweckzuschuss bedeutet das 3,8-fache an Investitionen, heißt es in der Information des Finanzministeriums. Beim ausbezahlten Volumen ging der größte Teil mit knapp 240 Millionen Euro an Wien, gefolgt von Niederösterreich (121,8 Mio.) und Oberösterreich (121,7 Mio.).

Weitere Milliarde für Investitionen

Bürgermeister Ludwig zu den Inhalten und Perspektiven: „Das Gemeindepaket 1 hat wesentlich dazu beigetragen, dass Investitionen weiterlaufen konnten, die Städte haben vor allem in die Sanierung und den Ausbau von Sozialeinrichtungen, Schulen und Kultur investiert, aber auch innovative Mobilitätsprojekte können realisiert werden.“ Das zweite Gemeindepaket besteht hingegen zu zwei Dritteln aus Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen. „Um Österreichs Städte zu unterstützen ist es notwendig, das kommunale Investitionsprogramm auszuweiten und um eine weitere Milliarde `echtes´ Geld aufzustocken, nur so können die Finanzen mittelfristig abgesichert werden“, so Präsidenten des Österreichischen Städtebundes Michael Ludwig.

Bundesweit gingen die meisten Mittel an folgende Projektkategorien: 213,8 Mio. Euro (28,9 %) an Kindertageseinrichtungen und Schulen, 122,2 Mio. Euro (16,5 %) für die Sanierung von Gemeindestraßen, 66,0 Mio. Euro (8,9 %) für die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen. Knapp 30 % der bisherigen Zuschüsse wurden dabei für sogenannte grüne Maßnahmen ausgegeben, erläuterte Blümel in seinem Statement. In Zahlen stellt sich dies laut Finanzministerium folgendermaßen dar:

Zahlen zum Gemeindepaket

  • Das KIG 2020 stellt für ganz Österreich 1.000 Mio. € zur Verfügung – diese Mittel wurden zu 74,1 % ausgeschöpft.
  • Mit diesen Zweckzuschüssen iHv 740,8 Mio. € wurden Investitionen iHv 2.800,4 Mio. € unterstützt – d.h. jeder Euro Zweckzuschuss unterstützte das 3,8-fache an Investitionen.
  • Die meisten Mittel gingen an folgende Projektkategorien:
    • 213,8 Mio. € = 28,9 % aller Zweckzuschüsse: Kindertageseinrichtungen und Schulen;
    • 122,2 Mio. € = 16,5 %: Sanierung von Gemeindestraßen;
    • 66,0 Mio. € = 8,9 %: Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen;
    • 65,5 Mio. € = 8,8 %: Sportstätten und Freizeitanlagen;
    • 52,6 Mio. € = 7,1 %: Einrichtungen für die Seniorenbetreuung und Betreuung von Menschen mit Behinderung.
  • Knapp 30 % der bisherigen Zweckzuschüsse wurden für grüne Maßnahmen ausgegeben.

Fristen bis 2022 verlängert

Um auf die aktuellen und sich laufend verändernden Gegebenheiten bestmöglich reagieren zu können, wurde nun eine Novelle zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020 beschlossen. Mit der Novelle wurden in erster Linie drei Fristen um ein Jahr verlängert – jene für die Einbringung von Anträgen, den Projektbeginn sowie für die Einreichung der Endabrechnung.

Die konkreten Fristen der Novelle zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) sind:

    • Verlängerung der Frist für die Einbringung des Antrages um ein Jahr auf 31. Dezember 2022.
    • Verlängerung der Frist, in welcher das Projekt begonnen haben muss, um ein Jahr auf 31. Dezember 2022.
    • Verlängerung der Frist für die Einreichung der Endabrechnung um ein Jahr auf 31. Jänner 2025.

„Uns ist bewusst, dass die Pandemie auf allen Ebenen große Herausforderungen mit sich gebracht und gerade Gemeinden viel abverlangt hat. Aus diesem Grund werden wir auch in Zukunft alles tun, um vor Ort bei wichtigen Aufbauarbeiten zu helfen. Flexibilität ist dabei das Gebot der Stunde“, so Blümel.

COFAG als Instrument „zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen“

Klare Worte findet auch der ÖVP-Budgetsprecher, Gabriel Obernosterer in Richtung Opposition: „Während die Bundesregierung und die COFAG die Unternehmen in Österreich bei der Bewältigung der Corona-Krise mit ganzer Kraft unterstützen, lässt die Opposition die Betroffenen im Stich“

So habe die Regierung mit der Gründung der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) im Jahr 2020 rasch auf die Krise reagiert und prompt geholfen. Obernosterer: „Mit einer Dotierung in Höhe von 15 Milliarden Euro für Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz stellt die COFAG ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen und der Existenz unserer Unternehmen dar“.

Dabei verschließt die Opposition aus parteitaktischen Gründen ihre Augen vor dieser Erfolgsgeschichte und torpediert die Hilfe für Betriebe unentwegt weiter, so Obernosterer und verweist auf die eingebrachte Drittelbeschwerde beim VfGH.

 

Foto: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Foto: © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

 

Appell „Radikal-Opposition“ abzustellen

Das zeige laut VP-Budgetsprecher Obernosterer auch, dass SPÖ, FPÖ und Neos nur „alles schlecht reden und für Verunsicherung sorgen“ würden.

Nachsatz: „Die Bundesregierung aus Volkspartei und Grünen hat in beispielloser Art und Weise die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Österreich gestärkt aus dieser schwierigen Zeit kommt. Es wäre an der Zeit, dass auch SPÖ, FPÖ und Neos wieder erkennen, dass sie Verantwortung für Land und Leute tragen, anstelle als Radikal-Opposition auch noch auf Sommer-Tournee zu gehen. Es ist zu hoffen, dass sich die Gemüter der Damen und Herren bis zum Herbst wieder etwas abgekühlt haben und zur Sacharbeit zurückgekehrt wird“.