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EuGH gibt Kopftuchverbot in Kindergarten und Drogerie recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in zwei Fällen in Deutschland Kopftuchverbote durch Arbeitgeber für rechtens befunden. Mit dem Urteil stärkt der EuGH die Rechte von Arbeitgebern, die am Arbeitsplatz keine Kopftücher erlauben.
Verbot sinnvoll um Neutralität zu symbolisieren
In seinem Urteil kommt der EuGH zum Schluss, dass der Arbeitgeber das Tragen von religiösen Symbolen verbieten darf, um seinen Kunden gegenüber Neutralität zu symbolisieren. Außerdem kann laut EuGH ein solches Verbot rechtens sein, um soziale Konflikte zu vermeiden.
Hintergrund des Urteils waren Klagen in Deutschland von zwei Musliminnen. Eine Mitarbeiterin einer Kindertagesstädte in Hamburg sowie die Angestellte bei einer Drogeriekette hatten vor deutschen Gerichten gegen das Kopftuchverbot ihrer jeweiligen Arbeitgeber geklagt. Diese Gerichte haben den EuGH um die Auslegung des EU-Rechts in diesem Fall gebeten.
EuGH sprach sich bereits 2017 für Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber aus
Die Kindergärtnerin wurde von ihrem Arbeitgeber mehrmals abgemahnt, weil sie im Kopftuch zur Arbeit erschienen war. Im zweiten Fall klagte die Drogeriemitarbeiterin gegen das Kopftuchverbot, das ihr Arbeitgeber aussprach. Ihr Arbeitgeber bezog sich dabei auf seine unternehmerische Freiheit.
Der EuGH stärkt damit, wie auch schon in einem Urteil von 2017, seine Argumentation, dass ein Arbeitgeber das Tragen von politischen oder religiösen Symbolen verbieten darf und dies keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Bei den behandelten Fällen handelt es sich um die Rechtssachen C‑804/18 und C‑341/19.