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Impfstoffbeschaffung: Nachhilfe für die Kritiker

Foto: iStock.com/ ffikretow, Zur Sache

Immer wieder wird in Teilen der Medien und der Opposition die Beschaffung von Impfstoff in Österreich kritisiert. Die Stoßrichtung der Kritik ist meist schon im Vorhinein klar und folgt einer Linie: Das Bundeskanzleramt zu kritisieren. Auf das Gesundheitsministerium scheint man dabei zu vergessen. Das Bundesministeriengesetz schafft Klarheit.

 

In gewohnter Manier wird in manchen österreichischen Medien die Impfstoffbeschaffung Österreichs kritisiert. Dabei hängen sich diese Medien geübt an die Argumentationslinie der Opposition und versteifen ihre Kritik auf den Bundeskanzler. Es stellt sich die Frage ob sich gewisse Teile der Medien und Politik darüber freuen, wenn es zu wenig Impfstoff gibt und damit Möglichkeit für sie zur Kritik an der Regierung entsteht?

 

Nachhilfe für den Standard

Jüngstes Beispiel ist ein Kommentar im Standard. 456 Wörter umfasst die Kritik. Dabei fehlt ein entscheidendes Wort: „Gesundheitsministerium“. Versucht man Teile der Regierung vor negativer Berichterstattung schützen und nur den Bundeskanzler anzupatzen? Vielleicht weiß man schlicht nicht, welches Ministerium für die Impfstoffbeschaffung zuständig ist.

So oder so folgt eine kleine Nachhilfe für die Standard Redaktion: Die Zuständigkeiten der Ministerien werden zu Beginn jeder Regierungsbildung als Gesetzesvorschlag in den Nationalrat eingebracht und dort vom Parlament abgesegnet. Das sogenannte „Bundesministeriengesetz“ wird beschlossen und regelt für die folgende Regierung die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien.

IMpfstoff als Zuständigkeit vom Gesundheitsministerium Screenschot: RIS, Bundesministeriengesetz

Hinweise, wer für die Beschaffung von Impfstoff zuständig ist, finden sich im Bundesministeriengesetz. Screenshot: RIS

 

Zuständigkeit: Impfwesen

Im Gesetz wird deutlich aufgelistet, welches Ministerium für was zuständig ist. Man scrollt also im Gesetz zum Abschnitt „M. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ vulgo „Gesundheitsministerium“. Darunter sind die Zuständigkeiten aufgelistet. Hier kann man nachlesen, dass unter Ziffer „9. Angelegenheiten des Gesundheitswesens“ der Punkt „Hygienewesen und Impfwesen“ als Zuständigkeit aufgelistet ist.

Es überrascht wenig, dass das Gesundheitsministerium für Agenden des Gesundheitswesens – also auch Impfen – zuständig ist. Für gewisse Teile der Opposition und Medien mag es dennoch eine Neuigkeit darstellen, dass das Gesundheitsministerium für die Beschaffung von Impfstoff zuständig ist. Die Regierung arbeitet weiterhin an der Beschaffung zusätzlicher Impfstoffe, beispielsweise Sputnik V. Auch in Deutschland besteht großes Interesse daran, den russischen Impfstoff zu beziehen.