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Niederlage: Sozialistische Jugend muss Posting widerrufen

Foto: Florian Schrötter

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat die Sozialistische Jugend (SJ) aufgrund eines diffamierenden Postings auf Unterlassung geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien dem Finanzminister Recht gegeben.

 

SPÖ-Jugendorganisation muss zahlen

Die Sozialistische Jugend veröffentlichte am 12. Februar 2021 via Facebook ein schmähendes Posting über Finanzminister Blümel. Blümel klagte die SPÖ-Jugendorganisation am 18. Februar und bekam jetzt vom Wiener Handelsgericht Recht.

Daraufhin kam es mit der SJ zu einem Vergleich: Die Sozialistische Jugend muss einen Widerruf veröffentlichen. Außerdem zahlte sie „zur Abgeltung der immateriellen Nachteile aus der Veröffentlichung“ 2000 Euro an das Hilfswerk Wien.

Zudem mussten die jungen Sozialisten noch einmal in die Tasche greifen: Die Verfahrenskosten in Höhe von 3.495,58 Euro mussten ebenfalls von der SPÖ-Jugendorganisation übernommen werden.

 

Screenshot: Facebook/Sozialistische Jugend

Screenshot: Facebook/Sozialistische Jugend