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Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen verlängert

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Der Fonds für Non-Profit-Organisationen wird von der Bundesregierung bis Ende März 2021 verlängert. Zusätzlich sind Anträge auch rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 möglich. Bis jetzt wurden rund 19.000 Anträge in Summe von 341 Millionen Euro genehmigt. Mit der Verlängerung des Fonds will man den zahlreichen Vereinen helfen, die durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besonders schwer getroffen wurden.

 

Lockdown-Zuschuss

Seit 5. März 2021 können bereits Anträge gestellt werden. Das ist auch rückwirkend für das vierte Quartal 2020 möglich. Die neue Richtlinie enthält zusätzlich einen verbesserten Struktursicherungsbeitrag: Für die Monate von Oktober bis Dezember 2020 bekommen die Organisationen zusätzlich zu den förderfähigen Kosten eine Pauschale in Höhe von 7 Prozent der Gesamteinnahmen des Jahres 2019. Somit wird der Struktursicherungsbeitrag sogar verdoppelt.

Für Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnung direkt oder indirekt betroffen sind gibt es einen „Lockdown-Zuschuss“, der dem Umsatzersatz in den Monaten November und Dezember entspricht. Dieser kann unter www.umsatzersatz.at bis vorerst Ende März 2021 beantragt werden.

Von der Verlängerung des NPO-Fonds profitieren rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften wie auch rund 4.800 Freiwillige Feuerwehen im Land, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger von der ÖVP.

 

Zusätzliche Informationen zu den Förderungen sind auch unter www.npo-fonds.at zur Verfügung gestellt.