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Volkspartei beruft gegen Falter-Urteil
Die Wiener Wochenzeitung Falter wurde am 29. März 2021 vom Handelsgericht Wien verurteilt. Der Falter musste darauf hin eine falsche Behauptung über das angebliche Verbergen einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze widerrufen und diese in Zukunft unterlassen.
Volkspartei will Klarheit schaffen
Ein zweiter Teil der Klage wurde im Prozess vom Handelsgericht Wien abgewiesen, weil das Gericht der Meinung war, dass die Behauptung des Falters lediglich einer Wertung und nicht einer erwiesenen Tatsache entsprechen würde. Hier sieht sich die Volkspartei aber dazu gezwungen Klarheit zu schaffen. Deshalb wird gegen das Urteil von der ÖVP berufen.
Wahlkampfobergrenze unterschritten
Es ist erwiesen, dass die Wahlkampfkosten der neuen Volkspartei 2019 nicht nur eingehalten, sondern mit 5,6 Millionen Euro sogar unterschritten wurden. Das bestätigt, dass die Volkspartei nicht beabsichtigt hat, mehr Geld als erlaubt für den Wahlkampf auszugeben.
„Als Volkspartei haben wir unser Wort gehalten und die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 mit Ausgaben in Höhe von 5,6 Mio. Euro deutlich unterschritten. Wir sehen uns daher gezwungen, die aus unserer Sicht falschen Behauptungen der Wochenzeitung Falter zu stoppen“, erklärt dazu der Generalsekretär der neuen Volkspartei, Abg. Axel Melchior.