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Whistleblowerin – oder Intrige?

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Eine Whistleblowerin und ihre Auskünfte haben die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dazu veranlasst, gegen die ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker vorzugehen. Die WKStA behauptet, es läge ein Anfangsverdacht der Untreue und der Vorteilsannahme vor, konkret aus jener Zeit, als Steinacker für die Raiffeisen evolution project development GmbH tätig und auch Abgeordnete war. Das darauf beruhende Begehren der WKStA auf Aufhebung der Immunität von Steinacker wurde vom ÖVP-Fraktionsvorsitzenden im Immunitätsausschuss, Fritz Ofenauer, umgehend abgelehnt: „Das Auslieferungsbegehren entbehrt jeder Grundlage und ist deshalb zurückzuweisen“.

 

Der Antrag auf Auslieferung und dessen – umstrittene – Begründung werfen einige Fragen auf. Etwa: Warum wird das Thema jetzt aufgegriffen, wo doch diese gegenständliche Tätigkeit Steinackers zischen 2013 und 2017 erfolgte? Jetzt, vier Jahr später wird vermutet, sie habe zu viel an Entgelt erhalten? Zudem: Ist ernstlich anzunehmen, ein in einem umfassenden internen und externen Prüf- und Kontrollverfahren stehendes Unternehmen würde derart überzahlen? Und sich zudem das Recht nehmen lassen, innerhalb eigener Zuständigkeit und Verantwortung Leistungen und Entgelte festzusetzen? Außerdem: Seit 2013 müssen Abgeordnete jegliche Nebentätigkeit melden, doch jetzt – vier Jahre später – entdeckt man jene von Steinacker, die das stets angegeben hat? Und wäre es nicht angemessen, sämtliche Volksvertreter würden – wie das Volk, um im Bilde zu bleiben – einem Erwerbsberuf nachgehen? Immerhin kommen die 183 Abgeordneten den Recherchen der Kleinen Zeitung zufolge auf 1075 Nebenjobs, von denen allerdings nur 245 bezahlte Nebenjobs sind. Aber natürlich lässt sich auch fragen, wie es um die vielen Persönlichkeiten bestellt ist, die einen Haupt- und Erwerbsberuf in Institutionen aller Art ausüben und zugleich als Parlamentarier tätig sind.

 

Was das alles zeigt? Es gäbe einiges zu Politik und Beruf zu beraten, manches sogar zu verbessern. Und es gibt die brisante Frage, ob in den auf einer Hinweisgeberin beruhenden Verdächtigung gegen Steinacker nicht bloß eine verspätete Intrige steckt.