Berichte

Wiener Stadtregierung lebt im offenen und bewussten Verfassungsbruch

Foto: iStock.com/ adisa

Die Wiener Stadtregierung hat sich bis heute geweigert, das Wiener Mindestsicherungsgesetz den Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) anzupassen. Der nun erschienene Bericht der Volksanwaltschaft bestätigt das. Aufgrund dieses gesetzlichen Mangels können etwa heute noch Subsidiär-Schutzberechtigte in Wien Mindestsicherung beziehen.

 

Land Wien handelt verfassungswidrig

Der zu Wochenmitte erschienene Bericht der Volksanwaltschaft 2020 schreibt wiederholt: „Das Land Wien – wie auch sechs weitere Bundesländer – ist der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, ein grundsatzgesetzkonformes Ausführungsgesetz zu erlassen, nicht fristgerecht nachgekommen. (…) Es ist unbestreitbar, dass das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. 1. 2020 verfassungswidrig ist.“

Die Wiener Stadtregierung „lebt somit im offenen und bewussten Verfassungsbruch“, so der Wiener Landtagsklub der ÖVP.

Der Wiener ÖVP-Klubobmann Markus Wölbitsch führt dazu an: „Die Wiener Stadtregierung muss die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und alle eindeutig dokumentierten Missstände in der Verwaltung beseitigen. Beginnen sollte die Stadtregierung hier gleich beim noch immer bestehenden offenen Verfassungsbruch zum Wiener Mindestsicherungsgesetz.“

Foto: ÖVP Wien

Foto: ÖVP Wien

 

Wien setzte Reformpunkte des Verfassungsgerichtshofes nicht um

Am 12. 12. 2019 hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einige wenige Punkte des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) auf, ließ aber die meisten Reformpunkte aufrecht. Diese betrafen Änderungen in der Höhe und im Umfang von Leistungen, die bundesweit einheitlicher gestaltet werden sollten. Somit hätte Wien – gleich wie alle anderen Bundesländer – das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bis zum 01. 01. 2020 rechtskonform umsetzen müssen.

Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Kärnten setzten die Reformpunkte des Verfassungsgerichtshofes etwa bereits um, Vorarlberg und die Steiermark folgen heuer. Wien weigert sich bis heute, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vollständig umzusetzen, kritisiert die ÖVP-Landtagsfraktion.