Bundesländer

Unter diesen Voraussetzungen startet die Wintersaison

Bundesministerin Elisabeth Köstinger wird sich weiter für offene Tourismusbetriebe einsetzen. Foto: BMLRT / Paul Gruber

Am 12. Dezember endet der Lockdown in Österreich für geimpfte und genesene Personen. „Ich habe immer gesagt: Keinen Tag länger geschlossen halten, wie notwendig“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger zum Start der Wintersaison in Österreich. Doch welche Voraussetzungen und Regeln gelten im Tourismus?

 

Gastro- und Beherbergungsbetriebe können öffnen

Die Gastro- und die Beherbergungsbetriebe können ihren Betrieb ab dem 12. Dezember 2021 wieder aufnehmen. Gesetzt werden diese Öffnungsschritte je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Voraussetzung für den Betrieb und Besuch sind ein 2G Nachweis und eine FFP2-Maskenpflicht im Indoorbereich. Insbesondere gilt die Maskenpflicht auch, wenn sich Gäste außerhalb ihres Sitzplatzes bewegen und in allen zugänglichen Bereichen im Innenbereich der Lokale.

Auch Betreiber und Beschäftigte haben in geschlossenen Räumen bei Kundenkontakt eine FFP-2-Maske zu tragen.

Ministerin Köstinger freut sich über die Öffnungen und erklärte, dass der „Tourismus seit Beginn der Pandemie solidarisch“ ist und er trägt alle Maßnahmen mit und sorgt für höchstmögliche Sicherheit. „Darum richte ich meinen eindringlichen Appell an alle, die noch nicht geimpft sind: Bitte zeigen auch Sie sich solidarisch und lassen Sie sich impfen! Zum Schutz für Sie und für uns alle!“ betonte Köstinger.

 

Sperrstunde und Registrierungspflicht

Die Bundesregierung setzt bei der Öffnung der Gastro- und Beherbergungsbetriebe auch auf eine Sperrstunde ab 23 Uhr sowie einer Registrierungspflicht für Gäste. Die Nachtgastronomie wird erst nach dem 10. Jänner 2022 öffnen. Weiters darf die Konsumation von Speisen- und Getränken nur am jeweiligen Verabreichungsplatz erfolgen.

Auch Gelegenheitsmärkte können unter der Einhaltung der 2G-Regel und der FFP2-Maskenpflicht öffnen. Bei Ausschank von Speisen und Getränke gilt vorerst die Personenobergrenze von 300 Personen.

 

Elisabeth Köstinger hat eine umfassende Information für die Gastronomie erstellt. Foto: BKA/Florian Schroetter / iStock PPAMPicture

Elisabeth Köstinger freut sich über die Öffnungen und die Regelungen, die den Start in die Wintersaison ermöglichen. –  Foto: BKA/Florian Schroetter / iStock PPAMPicture

Sind Veranstaltungen wieder möglich?

Veranstaltungen sind ab dem 12. Dezember auch wieder möglich. Jedoch gelten folgende Regeln:

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze:

o          Personenobergrenze: Indoor 25 Personen I Outdoor 300 Personen

o          Dies gilt für beispielsweise Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, etc.

 

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen:

o          Personenobergrenze: Indoor 2.000 Personen I Outdoor 4.000 Personen

o          Dies gilt beispielsweise für Theater, Oper, Kino, Fußballspiele, Seminare, etc.

 

 

Diese Regeln gelten für Kinder

Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr benötigen keinen 2G-Nachweis.

Kinder ab dem 12. Geburtstag benötigen einen Nachweis:

– Bei der Einreise 2,5G-Nachweis

– In bestimmten Kundenbereichen, körpernahen Dienstleistungen, Beherbergung, Gastronomie, Sportstätten, Freizeitbetriebe, Skilifte, bei Veranstaltungen, etc. muss dies ein 2G-Nachweis sein

 

„Ninja-Pass“ ist 2G-Nachweis gleichgestellt

  • Wenn die Testintervalle unter der Woche entsprechend der Schulverordnung eingehalten werden (d.h. mindestens 2 Mal pro Woche ein PCR-Test), gilt der „Ninja-Pass“ auch am Freitag, Samstag und Sonntag der jeweiligen Woche als 2G-Nachweis
  • Für die schulfreie Zeit ist eine Sonderregelung vorgesehen: Wenn inländische schulpflichtige Kinder auch in der schulfreien Zeit von Montag bis Freitag (wie in der Schule) einen gültigen Testnachweis haben (mind. 2 Mal pro Woche einen PCR-Test), gilt dies für die gesamte Woche als 2G-Nachweis.
  • In diesen Fällen liegt die Gültigkeitsdauer von Antigentests bei 48 Stunden und für PCR-Tests bei 72 Stunden ab Probenentnahme.
  • Dieses System soll auch für Kinder (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) gelten, die nach Österreich reisen und keinen Corona-Testpass (Ninja-Pass) besitzen.

 

Wie geht es mit den Regeln in den Bundesländern weiter?

Die bundesweiten Maßnahmen stellen einen Mindestrahmen dar, die Bundesländer können wie gewohnt je nach regionaler Betroffenheit strengere Regeln erlassen, betonte das Tourismusministerium via Aussendung.

Konkret bedeutet das, dass manche Bundesländer mit 12. Dezember, andere mit 17. Dezember und manche noch später wieder öffnen werden.

Weitere Informationen zur Wintersaison, Regeln und regionalen Maßnahmen finden Sie hier.