Innenpolitik

Am Arbeitsplatz bleibt weiterhin 3G

ÖAAB-Generalsekretär und VP-Abgeordneter Christoph Zarits spricht sich trotz Impfpflicht für 3G am Arbeitsplatz aus. Foto: Zur-Sache / Michael Tögel

Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Arbeitsorte sind so sicher vor Ansteckungen – die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt von der Impfpflicht unberührt.

 

Impfung der Weg aus der Krise

Die Experten raten dringend zur dritten Impfung um vor schweren Verläufen des Corona-Virus geschützt zu sein. Um die Impfquote zu steigern wurde die Impfpflicht und die Impflotterie beschlossen.

Doch was bedeutet die Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Zur-Sache war diesbezüglich im Gespräch mit dem Generalsekretär des Österreichischen Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenbund (ÖAAB) Christoph Zarits.

Mit der Impfpflicht komme eine Regelung, die im Kampf gegen die Pandemie von zentraler Bedeutung sei, erklärte der Generalsekretär des ÖAAB und VP-Abgeordneter Christoph Zarits. „Unser Ziel ist, mit der Impfpflicht zum Schutz der Gesellschaft und der Gesundheit des Einzelnen beizutragen, sowie die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems sicherzustellen“, so Zarits.

Die Corona-Pandemie stellt vor allem auch die Arbeitswelt vor große Herausforderungen, erläuterte der ÖAAB-Generalsekretär. „Es gilt alle Anstrengungen anzustellen, um Lockdowns und damit hohe Arbeitslosigkeit zu verhindern“, sagte Zarits.

Die Impfung sei, so Zarits, der Weg aus der Krise – zum einen aus gesundheitlichen Gründen, zum anderen, um neue oder weitere Lockdowns und Arbeitslosigkeit zu verhindern.

 

Zur-Sache im Gespräch mit ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Foto: Zur-Sache / Michael Tögel

Zur-Sache im Gespräch mit ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Foto: Zur-Sache / Michael Tögel

 

Weiterhin 3G am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gilt seit vergangenem Jahr die 3G-Regel. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche Kontakt zu anderen Menschen haben, entweder genesen, getestet oder geimpft sein müssen. „Damit sorgen wir dafür, dass die Arbeitsorte sicher sind vor Ansteckungen – und daran soll sich auch nichts ändern“, betonte der ÖAAB-Generalsekretär.

Nach der Einführung der Corona-Impfpflicht wird es weiterhin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben, die von der Impfpflicht ausgenommen sind, wie beispielsweise Schwangere oder Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Für diese Personen braucht es klar Regelungen, „Deshalb bleibt am Arbeitsplatz 3-G bzw. 2,5 G im Gesundheitsbereich“, so Zarits.

Um dies zu gewährleisten, brachten die Abgeordneten zum Nationalrat Rainer Wimmer (SPÖ), Markus Koza (Die Grünen) und Christoph Zarits (ÖVP) vergangene Woche einen Entschließungsantrag ein. In dem fordert der Nationalrat, dass die bestehenden arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Ansprüche vom Impfpflichtgesetz unberührt bleiben sollen.