Innenpolitik
Ausländische Häftlinge werden in Herkunftsland überstellt
Rund die Hälfte der Insassen von Justizanstalten sind ausländische Staatsbürger. Einige Hundert sollen die Haft in ihrem Herkunftsland absitzen. Die Bundesregierung will diese Woche das Projekt „Haft in der Heimat“ verabschieden.
Entlastung um 300 ausländische Häftlinge jährlich
Geplant ist, dass die Justizanstalten damit um rund 300 Häftlinge jährlich entlastet werden. Im Vorjahr wurden bereits mehr als 200 Überstellungen vorgenommen.
Bisher können Häftlinge gegen ihre Rückführung ein Veto einlegen. Dieses Veto soll mit der neuen Regelung fallen. Jene Personen, gegen die ein gültiges Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegt, kann außer Landes gebracht werden, sobald Mindesthaftzeit – das ist die Hälfte der Strafdauer – abgelaufen ist.
Derzeit verzeichnet Österreich etwas mehr als 10.000 Insassen von Justizanstalten; davon sind 750 weiblich; knapp 1.000 befinden sich in psychiatrischen Krankenhäusern bzw im elektronisch überwachten Hausarrest.
Die Justizanstalten bieten 8422 Plätze, sind also derzeit zu 108 Prozent überbelegt, heißt es in einer Information des Justizministeriums.
Von den knapp 10.000 Insassen sind weniger als 5.000 österreichische Staatsbürger (48 Prozent), knapp 2.000 sind EU-Bürger (19 Prozent) und mehr als 3.000 Personen sind Nicht-EU-Bürger (32 Prozent). Beim Rest ist die Staatsbürgerschaft ungeklärt.
Einer Eurostat-Statistik zufolge hatte Österreich 2024 mit einem Anteil von 53 Prozent an ausländischen Häftlingen den dritthöchsten Anteil unter EU-Staaten. Im Durchschnitt der EU-Staaten haben ausländische Häftlinge einen Anteil von 21 Prozent an allen Strafgegangenen.
Die sogenannte Außerlandesbringung straffälliger Fremder in Justizhaft ist einer der Schwerpunkte des Regierungsprogramms für Justiz.
Wie Österreich planen auch Länder wie Dänemark und Frankreich, Häftlinge im Ausland unterzubringen.





