Innenpolitik

Bundesregierung bringt Krisen- & Katastrophenschutz gesetzlich auf Schiene

Foto: ÖBH/ Carina KARLOVITS

Österreichs Bundesregierung schafft die rechtliche Grundlage für ein gesamtstaatliches Krisenmanagement. Einerseits sollen dabei bewährte Strukturen im Krisenmanagement weiterentwickelt und rechtlich abgebildet werden. Gleichzeitig soll auch ein gesamthafter Zugang zu allen Aspekten der Sicherheit, der staatlichen Resilienz und Krisenvorsorge geschaffen. Zur-Sache präsentiert die wichtigsten Punkte im Überblick.

 

Unterirdisches Lagezentrum im Innenministerium

Als neue Zentrale für das Krisenmanagement wird im Innenministerium ein unterirdisches Bundeslagezentrum eingerichtet. Im vierten Untergeschoss des Ministeriums soll ein „topmodernes ressortübergreifendes“ Lagezentrum eingerichtet werden, heißt es seitens der Regierung.

Auf mehr als zweitausend Quadratmetern sollen Stäbe bis zu drei Krisen bewältigen. Die Planungen für das Zentrum sollen bald abgeschlossen werden und danach die Ausschreibung beginnen. Ebenfalls wird ein neues Medienzentrum zur transparenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit eingerichtet.

Mit dem Gesetz werden erstmal der Krisenfall und die Prozesse dahinter erstmals genau definiert.

Den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit in der Krise beschwört dabei Innenminister Karl Nehammer. Dabei werden im neuen Krisensicherheitsgesetz die entsprechenden Spielregeln definiert. „Es ist ein Meilenstein für ein effizientes und gesamtheitliches Vorgehen in Krisensituationen, wie etwa einer Pandemie, einem Blackout oder bei hybriden Bedrohungsszenarien.“

 

Innenminister Karl Nehammer forciert Hilfe vor Ort. - Foto: © BMI/Gerd Pachauer

Innenminister Karl Nehammer erkennt im neuen Krisensicherheitsgesetz „einen Meilenstein für effizientes und gesamtheitliches Vorgehen in Krisensituationen“. – Foto: © BMI/Gerd Pachauer

Regierungskoordinator im Bundeskanzleramt

Außerdem wird ein eigener Regierungskoordinator im Bundeskanzleramt eingesetzt, der der die bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Krisenszenarien sicherstellen soll.

Das Bundeslagezentrum soll im ständigen Standby-Betrieb arbeiten und dabei laufend Lagebilder über die aktuelle Situation in den Feldern Energie, Sicherheit und Gesundheit erstellen.

Ein weiterer Eckpunkt des Gesetzes wird die Schaffung von sogenannten Krisenlagern, die unter der Führung des Bundesheeres als Strategische Reserve der Republik eingerichtet werden.

Nehammer ergänzt, dass gerade das Coronavirus auch gezeigt hat, wie wichtig es ist, „ein gut vernetztes Vorgehen aller Akteure zu haben“. Das neue Bundeslagezentrum als Schaltzentrale in Krisen- und in Friedenszeiten wird dabei für mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land sorgen.“

 

Bundesheer mit Krisenvorsorge und – Bewältigung betraut

Darüber hinaus sollen dem Bundesheer künftig im Krisenfall Maßnahmen zur Krisenvorsorge und –Bewältigung übertragen werden. Dies umfasst zum Beispiel den Schutz kritischer Infrastruktur oder die Unterstützung der Einsatzfähigkeit der Sicherheitsbehörden durch die Bereitstellung autarker und resilienter Kasernen.

Das Gesetz wurde auf einstimmigen Beschluss des Parlaments hin ausgearbeitet. Am Nationalfeiertag gab es dazu einen Ministerratsvortrag, der von Bundeskanzler Alexander Schallenberg, Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Karl Nehammer und Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eingebracht wurde.

Vor der Beschlussfassung wird das Gesetz noch einer ausführlichen parlamentarischen Begutachtung zugeführt.

 

Auch für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat die Coronakrise schonungslos aufgezeigt, „an welchen Stellschrauben wir als Republik drehen müssen, um Krisen noch besser bewältigen zu können“. Tanner erklärte weiter: „Unsere Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten Monaten eindrucksvoll bewiesen, dass sie immer für uns da sind, wenn wir sie brauchen. Mit diesem Gesetz werden nun Möglichkeiten geschaffen, durch die unser Heer noch schneller und noch besser helfen kann.“