Es gab keine Steuerprüfung – also keine Intervention

Andreas Hanger: Vorwürfe lösen sich auf. Foto: Zur-Sache/Michael Tögel

Zu den behaupteten Steuerprüfungen und den behaupteten Interventionen rund um die nach Alois Mock benannte Stiftung und das Institut liegt nun eine Klärung der Sache vor: Im Zeitraum 2014 bis 2019 gab es keine Steuerprüfung. Daher kann dagegen auch nicht dagegen interveniert worden sein, erklärte Abg. Andreas Hanger, Fraktionsführer der ÖVP im Untersuchungsausschuss des Nationalrats.

 

Schmids Aussage aufgelöst

Damit habe sich die Aussagen von Thomas Schmid, dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, betreffend angeblicher Steuerprüfungen beim Alois-Mock-Institut und der Alois-Mock-Stiftung „völlig in Luft aufgelöst“, teilte Hanger am Montag in einer Aussendung mit.

Bekanntlich hatte Schmid in einer von mehreren Einvernahmen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem behauptet, es sei beim ihm wegen Steuerprüfungen interveniert worden. Doch diesen Behauptungen Schmids fehlt die Grundlage, wie Hanger nun bekanntgab.

„Sowohl das zuständige Finanzamt als auch die Steuerberatungskanzleien bestätigen nun unisono, dass im besagten Zeitraum 2014 – 2019 weder eine Steuerprüfung durchgeführt wurde, noch eine geplant war. Eine Intervention kann es daher nicht gegeben haben“, sagte Hanger. Seine Schlussfolgerung: „Die Behauptungen Schmids, wonach Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka in irgendeiner Weise interveniert habe, sind damit schwarz auf weiß widerlegt.“

 

Angriffe ohne Beweise

Diesen Klarstellungen lässt Hanger deutliche Kritik folgen: „Seit Wochen wird versucht, Wolfgang Sobotka zu diskreditieren. Thomas Schmids unbewiesene Aussagen gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dürfen nicht dazu führen, dass unschuldige Personen ungerechtfertigt vorverurteilt und ohne jeglichen Beweis öffentlich angegriffen werden.“

 

Geht um Kronzeugenstatus

Und Hanger weiter zu Person und Aussagen von Schmid: „Die nun dem Untersuchungsausschuss übermittelten Dokumente belegen, dass Schmid ausschließlich darauf bedacht ist, den Kronzeugenstatus zu erhalten, um damit straffrei davon zu kommen.“

Dazu gibt es einen weiteren Hinweis, denn Hanger sagt: „Mittlerweile wissen wir, dass Thomas Schmids Aussagen zur Erwin-Pröll-Stiftung ebenfalls nicht der Wahrheit entsprechen. Das Finanzamt Österreich bestätigte dem U-Ausschuss, dass es keinerlei Interventionen gegeben hat. Bestätigt wird lediglich, dass eine Prüfung von 2017 – 2018 durchgeführt wurde.“

Volle Aufklärung

Für die Volkspartei bekräftige Hanger – einmal mehr – die Forderung und den Wunsch nach „vollumfänglicher Aufklärung“. Diese bedeute, so Hanger, dass alle relevanten und dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Unterlagen für entsprechende Fragen an die Auskunftsperson Thomas Schmid zur Gänze zugelassen werden müssen: „Die Volkspartei sieht keinen Anlass, das Fragerecht der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss zu beschränken.“

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