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Betriebsübergaben werden erleichtert

Betriebsübergaben sollen wesentlich vereinfacht werden. Finanzminister Brunner kündigte am Mittwoch eine entsprechende Initiative an. Foto: BKA/Andy Wenzel

Betriebsübergaben sollen erleichtert und die Rahmenbedingungen für KMU sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU) verbessert werden. Der Ministerrat beschloss am Mittwoch mit dem sogenannten Grace-Period-Gesetz (Toleranz-Periode) die Begleitung von Übergaben durch ein Service der Finanz.

 

Österreichs Wirtschaft lebt von den vielen kleinen und mittleren Unternehmen. Mehr als 99 Prozent der 600.000 heimischen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sind für den Großteil der Arbeitsplätze in Österreich verantwortlich. Davon sind etwa 150.000 Familienunternehmen. Zwei Drittel aller Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie. Jedes zehnte Familienunternehmen in Österreich steht aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren vor der Übergabe. Das heißt: Rund 15.000 Unternehmen werden in den kommenden Jahren an Nachfolger übergeben.

 

Brunner will niederschwellige Regeln

Die Regeln für diese Nachfolge sollen nun einfacher gestaltet werden. Finanzminister Magnus Brunner sprach am Mittwoch von einer „niederschwelligen“ Gestaltung.

„Erfolgreiche Familienunternehmen sind ein wesentlicher Wirtschaftsmotor Österreichs. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind sie ein entscheidender Stabilitätsanker und stellen wertvolle Arbeitsplätze sicher. Der Generationsgedanke dieser Betriebe bedeutet eine nachhaltige strategische Ausrichtung. Für Familienbetriebe sind Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergaben ein bedeutender Meilenstein im Lebenszyklus des Unternehmens, an dem Verpflichtungen, Werte und Wissen an die nächste Generation weitergereicht werden. Diese emotionale Wegmarke wollen wir künftig niederschwelliger gestalten“, so der Finanzminister.

 

Behörde begleitet Betriebsübergaben

Der Ministerrat verabschiedete diese Woche einige Vereinfachungen für KMUs im Gewerbe- und im Abgabenrecht, wie Brunner und Wirtschaftsminister Martin Kocher im Pressefoyer erläuterten.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll im Abgabenrecht für Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit geschaffen werden, während des Übergabeprozesses an Angehörige durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden.

Im Zuge dieses Verfahrens werden einerseits bislang noch ungeprüfte Zeiträume des übergebenden Unternehmers einer Prüfung unterzogen, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten. Diese

Finanzverwaltung als Servicepartner

„Nach Ende der Prüfung kann beispielsweise jener Elternteil, der sein Unternehmen an eines seiner Kinder übergeben will, sicher sein, dass das Unternehmen aus steuerlicher Sicht „sauber“ ist. Darüber hinaus können die übernehmenden Jung-Unternehmer bei Bedarf Kontakt mit den Finanzbeamten aufnehmen, um etwaige Fragen schnell und direkt zu klären. Das sehe ich als Service der Finanzverwaltung an den Unternehmen“, zeigt sich Brunner erfreut.

Dem übernahmewilligen Nachfolger garantiert das größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit im Hinblick auf die Übertragung. Dies stärkt die Standortattraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit, heiß es auf der Homepage des Finanzministeriums.

 

Start mit kommenden Jahr

Die ersten Anträge auf Begleitung einer Unternehmensübertragung können ab dem 1. Jänner 2025 gestellt werden. „2028 werden wir diese Maßnahme evaluieren, bis dorthin wollen wir bereits 600 Übergaben im Jahr begleiten“, so Finanzminister Magnus Brunner. Fix ist: Betriebsübergaben werden vereinfacht und fachlich begleitet.

Der Regierungsentwurf ist im Parlament eingelangt, Text und Erläuterung HIER