Regierung

Das ist ab Sonntag wieder erlaubt

Bundeskanzler Karl Nehammer verkündet weitere Öffnungsschritte. - Foto: BKA / Dragan Tatic / iStock Rattankun Thongbun

Der Lockdown für Geimpfte und Genesene Personen endet bundesweit ab 12. Dezember, allerdings mit regionalen Varianten und mit strikten Mindeststandards an Schutzmaßnahmen. Dies wurde am Mittwoch in Wien bei einem Bund-Länder-Gipfel entschieden. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundes unterliegt den Landeshauptleuten, die länderweise unterschiedliche Regelungen treffen können. Zur-Sache hat den Überblick über die bundesweiten Vorgaben. 

 

Lockdown-Ende ab 12. Dezember

Dass „der Lockdown endet“, verkündete Bundeskanzler Karl Nehammer bereits Anfang der Woche. Am Mittwoch wurden nun die Details verkündet, unter welchen Rahmenbedingungen in Österreich wieder geöffnet werden kann. „Eng mit der Wissenschaft abgestimmt“ wolle Bundeskanzler Nehammer den Menschen nun wieder „eine Perspektive geben“.

Mit kommenden Sonntag sollen die Ausgangsbeschränkungen für Genesene und Geimpfte fallen.

Grundsätzlich gilt überall außer am Arbeitsort 2G. In geschlossenen Räumen gilt eine FFP2-Masken Pflicht- auch am Arbeitsplatz – außer es werden andere Schutzmaßnahmen getroffen.

 

Was für Genesene und Geimpfte wieder möglich ist

Körpernahe Dienstleister (wie Friseure), Gastronomie und Hotellerie soll ebenfalls am 13. Dezember wieder aufsperren dürfen. Bei der Gastronomie soll es eine Sperrstunde ab 23:00 geben.

Freizeit- und Kultureinrichtungen können – wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt – bis zu 2.000 Besucher empfangen. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen es maximal 25. Personen sein. Outdoor: 4.000/300.

In den Schulen gilt weiterhin der „Ninja-Pass“. Dieser dient auch außerhalb der Schule allen Kindern im schulpflichtigen Alter als 2G-Nachweis.

„Engmaschiges Sicherheitsnetz“

Alle Öffnungen sollen von einem „engmaschigen Sicherheitsnetz“ begleitet werden: Also der FFP2-Maskenpflicht, 2G und Kontrollen dieser Maßnahmen.

Fitnessstudios sowie Sportstätten dürfen wieder öffnen. Dabei gilt – außer bei der unmittelbaren Sportausübung – FFP2-Maskenpflicht und 2G.

Christkindlmärkte dürfen für Take-Away öffnen, also Getränke und Speisen müssen mindestens 50m entfernt vom Lokal verzehrt werden.

Um die verwundbarsten der Gesellschaft zu schützen, gilt für Besucher in Krankenhäusern und generell an Orten an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, 2G+. Also muss zusätzlich zum 2G-Nachweis ein negativer PCR Test erbracht werden.

 

Das machen die Bundesländer aus den Regelungen

Bereits drei Bundesländer haben angekündigt, diesen Regelungen zu folgen und ab 12. Dezember zu öffnen: Tirol, Vorarlberg und das Burgenland.

Gastronomie und Hotelerie sollen in Niederösterreich, Salzburg, Kärnten, und der Steiermark erst mit 17. Dezember öffnen.

In Wien darf die Gastronomie mit 20. Dezember öffnen.

Oberösterreich verlängert den Lockdown generell bis 17. Dezember.

 

Beibehaltung der 2G-Regel

Die Nachtgastronomie bleibt vorerst geschlossen, ebenso die Apres-Ski Betriebe, Stehgastronomie und Barbetrieb. In der Gastronomie dürfen keine Indoor-Veranstaltungen mit über 25 Gästen stattfinden, Outdoor dürfen 300 Personen an Veranstaltungen in der Gastronomie teilnehmen.

Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel.

Zusammenfassend merkte Nehammer am Mittwoch an, dass das Impfen weiterhin der „Weg in die Freiheit ist“.