Europa- & Aussenpolitik
Digitale Identität mit österreichischem Vorbild
Mit einer Verordnung schafft die EU die rechtliche Grundlage dafür, künftig digitale Ausweise EU-weit anzuerkennen. Im Europäischen Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie stellte Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky das österreichische Modell vor. Österreich ist in Sachen E-Identität ein Vorreiter in der EU.
Österreich als Best-Practice-Beispiel
Die EU schafft mit einer Verordnung über elektronische Identifizierung (eIDAS) einen europäischen Rahmen für die digitale Identität. Künftig müssen alle Mitgliedsstaaten eine digitale Identität zur Verfügung stellen, gegenseitig die jeweiligen elektronischen Ausweise akzeptieren und Behördengänge durch digitale Identitäten zugänglich machen.
Österreich ist eines der ersten Länder, das mit der eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein (Zur-Sache berichtete) bereits den ersten Ausweis auf Basis dieses EU-Rahmens erstellt hat. Daher nutzte Staatssekretär Florian Tursky die Möglichkeit im EU-Rat, das Best-Practice-Beispiel vorzustellen.
„Mit der ID Austria, unserer eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein gehört Österreich zu den EU-weiten Vorreitern. Mit der neuen EU-Verordnung stellen wir künftig sicher, dass beispielsweise unser digitaler Führerschein EU-weit akzeptiert werden muss und man sich so beispielsweise mit der österreichischen ID Austria bei Universitäten in ganz Europa einschreiben oder ein Unternehmen gründen kann“, so Tursky.
Künstliche Intelligenz bekommt Rechtsrahmen
Ebenfalls wurde beim TTE-Rat über eine allgemeine Rechtsgrundlage für Künstliche Intelligenz verhandelt. Mit dem sogenannten AI-Act soll weltweit erstmals ein Gesetzesrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen werden. Herausforderung ist bei diesem erstmaligen Unterfangen, einerseits eine genaue Definition und Abgrenzung, was künstliche Intelligenz ist, sowie wie die Gewährleistung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte mit der Innovation in Einklang zu bringen ist.
„Künstliche Intelligenz kann eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich bringen, zum Beispiel Effizienzsteigerungen, verbesserte medizinische Behandlung oder vertiefende Datenanalysen. Wir müssen aber auch gewährleisten, dass die für uns in Europa wichtigen Grund- und Freiheitsrechte nicht ins Hintertreffen geraten“, erläutert Tursky.
Mit der EU-Verordnung soll künftig definiert werden, welche Anwendungen bei Künstlicher Intelligenz in Europa Verboten bzw. nur unter Auflagen ermöglicht wird. Beispielsweise soll Social Scoring oder Massenüberwachung nicht erlaubt sein. Bei anderen kritischen Anwendungen, wie in Bewerbungsverfahren, wird es strikte Kriterien, geben unter welchen Auflagen die Technologien angewandt werden dürfen und wie sie im Vorfeld zu genehmigen sind.
„Für Österreich war es immer besonders wichtig, auf eine Regulierung von künstlicher Intelligenz hinzuwirken, bei der die Sicherheit der Anwendung und der Nutzen für die Menschen im Zentrum stehen. Für uns ist klar, Dinge wie Social Scoring und Massenüberwachung darf es in Europa nicht geben. Der zukünftige Rechtsrahmen wird dies sicherstellen und andererseits klären welche weiteren Anwendungen genehmigungspflichtig sind bzw. unter starke Transparenzauflagen kommen“, so der Staatssekretär abschließend.