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Mehr Inklusion für junge Menschen am Arbeitsmarkt
Mehr Inklusion am Arbeitsplatz: Der heutige Ministerrat stand unter dem Thema „Job Chancen für Jugendliche mit Behinderung“. Arbeitsminister Martin Kocher, Sozialminister Johannes Rauch und Markus Neuherz, der Generalsekretär der Lebenshilfe und Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates haben im Zuge des Pressefoyers Maßnahmen für mehr Inklusion von jungen Menschen am Arbeitsmarkt vorgestellt.
Barrieren für Menschen mit Behinderungen
Arbeitsunfähigkeit kann für Menschen mit Behinderungen in Österreich zu einer erheblichen Einschränkung des Zugangs zu den Angeboten des Arbeitsmarktservice (AMS) führen. Ende Mai waren etwa 13.300 Personen mit Behinderungen beim AMS als arbeitslos gemeldet. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist für die Feststellung der „Arbeitsunfähigkeit“ zuständig, und sobald eine solche Feststellung vorliegt, werden die betroffenen Personen von den Dienstleistungen des AMS ausgeschlossen.
Kocher: Investition in die Zukunft
Die Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit sind vielfältig. „Inklusion am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Akt der Fairness, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Denn wenn wir junge Menschen von Anfang an unterstützen und befähigen, ihre Talente und Ideen einzubringen, schaffen wir eine Gesellschaft, die auf Innovation, Kreativität und nachhaltigem Erfolg aufbaut“, erklärt Arbeitsminister Martin Kocher.
Betroffene können beispielsweise nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen, da diese eine Arbeitsfähigkeit voraussetzen. Selbst Jugendliche und Personen unter 25 Jahren mit bestimmten körperlichen oder intellektuellen Behinderungen werden nach Feststellung ihrer Arbeitsunfähigkeit derzeit nicht vom AMS betreut und können daher nicht auf die Angebote des AMS zurückgreifen. Zusätzlich besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Barrieren abbauen und junge Menschen unterstützen
„Daher müssen wir bestehende Barrieren abbauen und insbesondere junge Menschen auf ihrem frühen beruflichen Weg unterstützen. Nur so kann volle Inklusion am Arbeitsmarkt gelingen. Mit den geplanten Änderungen erhalten noch mehr junge Menschen Zugang zu Angeboten und Ausbildungen des AMS“, so Kocher.
Als einziger Ausweg bleibt für diese Menschen oft die Hilfeleistung nach den Landesbehindertengesetzen, da das AMS an die Beurteilung der PVA gebunden ist. Einmal im Bereich der Behindertenhilfe der Länder platziert, gestaltet sich die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt äußerst schwierig.
Maßnahmen für mehr Inklusion am Arbeitsmarkt
Um diese Problematik anzugehen und die Inklusion junger Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu fördern, hat sich die österreichische Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen bekannt. Ziel sei es, bestehende Barrieren in allen Lebensbereichen abzubauen und eine bestmögliche Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und die Arbeitswelt zu erreichen. Dafür sollen Unterstützungsleistungen niederschwelliger und bürokratischer Aufwand minimiert werden.
Das Paket im Überblick
Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch über den aktuellen Stand der Umsetzung von zwei wichtigen Anliegen.
Zum einen soll die Datenlage zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Das Kompetenzzentrum für Nonprofit-Organisationen und Social Entrepreneurship der WU Wien wurde beauftragt, die vorhandenen Datenquellen zur Erwerbsbeteiligung und Ausbildungslage von Menschen mit Behinderung zu analysieren. Die Ergebnisse zeigen, dass zwar viele Datenquellen vorhanden sind, jedoch die Aussagekraft für ein umfassendes Bild der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung fehlt. Eine Verknüpfung von Befragungs- und Verwaltungsdaten wird als wesentlich erachtet, um diese Lücke zu schließen.
Zum anderen sollen trotz Arbeitsunfähigkeit Jugendliche und Personen unter 25 Jahren vom AMS betreut und vorgemerkt werden können. Es werden schrittweise entsprechende Angebote geschaffen, damit diese Zielgruppe Dienstleistungen des AMS in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus soll der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht werden, sofern die Anwartschaft erfüllt ist.