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Neue Lehrerausbildung kommt

Die Lehrerausbildung wird in Österreich nach vielen Jahren reformiert. Die Ausbildung zum Lehrer wird unter andrem verkürzt. Foto: istock/skynasher

Bildungsminister Martin Polaschek legte am Mittwoch nach der Ministerratssitzung die Eckpunkte der Reform der Lehrerausbildung vor. Für Polaschek ist mit der Reform ein notwendiger Schritt gelungen, um den Beruf „Lehrer“ oder „Lehrerin“ attraktiver zu gestalten und langfristig noch mehr qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen in das Österreichische Bildungssystem zu bringen.

 

Lehrerausbildung wird verkürzt

Vor etwa 10 Jahren wurde mit der „Pädagoginnen- und Pädagogen-Bildung neu“ die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Österreich umfassend reformiert, heißt es in einer Medienmitteilung des Bildungsressorts. Seitdem dauerte die Ausbildung für Volksschullehrerinnen und -lehrer 8 Semester im Bachelor und 2 im Master. Für die Mittel- und Oberschulen dauerte sie 8 und 4 Semester.

„Wir verkürzen eine der weltweit längsten Ausbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen und schaffen zugleich ein modernes Studium, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schule des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Damit kommt es zur größten Reform der Ausbildung seit Jahren. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt nun umsetzen können“, erklärt Polaschek nach dem Ministerrat.

 

Polaschek sieht „bildungspolitischen Meilenstein“

Die Weiterentwicklung der Ausbildung markiere laut Polaschek einen bildungspolitischen Meilenstein. Diese umfassende Reform sei ein nachhaltiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Zukunftsjobs in der Pädagogik. „Mit einer verkürzten Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität, mehr Praxisbezug und einer stärkeren Verknüpfung von Theorie und Praxis setzen wir völlig neue Standards. Darüber hinaus wird es mehr berufsbegleitende Möglichkeiten geben, um eine erste berufliche Tätigkeit und den Master nebeneinander zu ermöglichen“, freut sich der Minister über dieses intensiv verhandelte Paket, das von der Regierung beschlossen wurde.

Zuvor war der Gesetzesentwurf für sechs Wochen in Begutachtung, bei der über 200 Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Die Eckpunkte

Nach intensiven Vorarbeiten mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis, aus den ausbildenden Einrichtungen, werden umfassende Änderungen realisiert:

  • Verkürzung des Bachelors auf 6 Semester (180 ECTS) und somit Gleichstellung mit beinahe allen anderen BA-Studien – Erster akademischer Abschluss (Bachelor) nach drei statt vier Jahren!
  • Masterabschluss für alle – Volkschullehrerinnen und -lehrer und Sekundarstufenlehrerinnen und -lehrer – im Ausmaß von 120 ECTS (2 Jahre) – Somit 5 Jahre Ausbildung für alle!
  • Anrechnung der Induktionsphase im berufsbegleitenden Master
  • Mehr berufsbegleitende Angebote im Master: Institutionalisierte Abstimmung zwischen Universitäten/Pädagogische Hochschulen und Arbeitgeber (Bildungsdirektionen)
  • Mehr Praxisanteile und bessere Verschränkung von Theorie und
  • Möglichkeit für MINT-Lehramt (oder andere Fächerbündel) in der Ausbildung der Sekundarstufe.

Zusätzlich wird im Hochschulrechtspaket die wissenschaftliche und künstlerische Integrität im Studien-, Lehr-, und Forschungsbereich als zentrales Qualitätsmerkmal für Wissenschaft und Forschung, einheitlich definiert.

 

Keine Verjährung von Plagiaten

„Neben den Änderungen im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz sieht das Hochschulrechtspaket nun eine Verjährung im Zusammenhang mit Plagiaten vor. Das führt dazu, dass Plagiate an sich nicht verjähren, wohl aber die Möglichkeit, einen akademischen Grad aufgrund eines Plagiats aufzuheben bzw. entziehen. Denn ein Bachelor bzw. Master wird für sämtliche im Studium absolvierten Studienleistungen vergeben, nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit“, so Polaschek abschließend.

Ebenso sieht das Paket, ähnlich wie im Humanmedizinstudium, auch im Veterinärstudium eine zeitlich befristete Widmung von 5 % der Studienplätze für Studentinnen und Studenten vor, die bereit sind, nach dem Studium einige Zeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu arbeiten.

Das Paket wurde am Mittwoch, 20. März 2024, im Ministerrat beschlossen; Info HIER